Der Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes, Holger Paech, hat kurz nach der Konstituierung des neuen Landtags von Sachsen-Anhalt am 17. September 2026 seine Forderung bekräftigt, das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen auf 16 Jahre zu senken. Er begründet dies mit Gerechtigkeitserwägungen und verweist darauf, dass 16- und 17-Jährige bereits bei der Wahl zum Europäisches Parlament stimmberechtigt sind.
Paech hatte die Absenkung des Wahlalters bereits am 12. August 2026 öffentlich angeregt und richtet seinen Appell nun ausdrücklich an die Abgeordneten der neuen Wahlperiode. Junge Menschen trügen in Schule, Ausbildung, Ehrenamt und Vereinen Verantwortung und sollten daher nicht von zentralen politischen Entscheidungen ausgeschlossen werden, heißt es in seiner Mitteilung.
Rechtlich lägen Änderungen beim Wahlalter in der Zuständigkeit des Landes. Maßgeblich wäre eine Anpassung des Landeswahlgesetzes; ob daneben verfassungsrechtliche Änderungen in Sachsen-Anhalt erforderlich wären, hängt von der Ausgestaltung des Landesrechts ab und wäre parlamentarisch zu prüfen. Formale Hürden und notwendige Mehrheiten ergeben sich aus der Geschäfts- und Verfassungsordnung des Landtags.
Als Vorbilder nennt Paech Länder, die das Wahlalter für ihre Parlamentswahlen bereits gesenkt haben. In Deutschland gilt das Wahlrecht ab 16 Jahren unter anderem in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein sowie in Stadtstaaten wie Berlin, Bremen und Hamburg. Auf Bundesebene bleibt das Mindestalter für Bundestagswahlen unverändert bei 18 Jahren.
Politisch stößt die Initiative auf geteilte Reaktionen. Jugendverbände und Teile der Parteien in Sachsen-Anhalt unterstützen eine stärkere Beteiligung junger Menschen. Kritiker verweisen auf Zweifel an der politischen Reife Minderjähriger und auf andere Prioritäten zu Beginn der Legislatur. Konkrete Gesetzentwürfe oder fraktionsübergreifende Beschlüsse zur Absenkung des Wahlalters lagen zum Zeitpunkt der Konstituierung nicht vor. Paechs Vorstoß ist damit ein Anstoß für die Ausschussarbeit und die weitere Debatte im Plenum.
Der Zeitplan für eine mögliche Reform hängt von den Fraktionen und den anstehenden Ressortzuständigkeiten ab. Sollte ein Gesetzentwurf eingebracht werden, wäre mit Anhörungen, einer Beratung im zuständigen Ausschuss sowie mit mindestens zwei Lesungen im Landtag von Sachsen-Anhalt zu rechnen. Die Entscheidung über eine Änderung trifft der Landtag, der damit die rechtlichen und politischen Weichen für künftige Wahlen in Sachsen-Anhalt stellt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).