In Pasewalk hat ein stark betrunkener Mann in der Nacht zum 28. Oktober 2026 versucht, in einen Supermarkt in der Marktstraße einzudringen. Ein Zeuge alarmierte gegen 23:20 Uhr die Polizei, nachdem er beobachtet hatte, wie der Mann an der gläsernen Eingangstür hantierte. Einsatzkräfte des Polizeihauptreviers Pasewalk stellten vor Ort frische Beschädigungen fest und nahmen den Tatverdächtigen am Tatort in Gewahrsam.
Nach Polizeiangaben räumte der Mann den versuchten Einbruch ein und nannte als Motiv akuten Hunger. Die Beamten stellten deutliche Alkoholisierung fest. Da der Tatverdächtige mit einem Fahrrad zum Supermarkt gefahren sein soll, leiteten die Ermittler zusätzlich ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Angaben zu Alter und Identität machte die Polizei zunächst nicht.
Verletzte wurden nicht gemeldet. Die Polizei sicherte Spuren an der beschädigten Eingangstür und nahm Anzeigen wegen Sachbeschädigung und versuchten Einbruchs auf. Ob der Mann über die Nacht hinaus festgehalten wurde oder eine Haftprüfung erfolgte, war zum Zeitpunkt der Mitteilung offen.
Der Vorfall ereignete sich im innerstädtischen Bereich von Pasewalk im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Er passt in die aktuelle regionale Polizeilagedarstellung, in der Eigentumsdelikte und Beschädigungen immer wieder Thema sind. Behörden verweisen in diesem Zusammenhang regelmäßig auf einfache Präventionsschritte wie gute Außenbeleuchtung, funktionsfähige Schließtechnik, gegebenenfalls Alarmanlagen und vor allem die rasche Meldung verdächtiger Beobachtungen an die Polizei. Im aktuellen Fall verhinderte die schnelle Reaktion eines Zeugen offenbar weiteren Schaden.
Die weiteren Ermittlungen des Polizeihauptreviers Pasewalk konzentrieren sich auf die genaue Rekonstruktion des Ablaufs sowie auf die Feststellung des entstandenen Sachschadens am Geschäft. Je nach Ergebnis drohen dem Beschuldigten neben einem Strafverfahren wegen versuchten Einbruchs und Sachbeschädigung auch Konsequenzen wegen Trunkenheit im Verkehr, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Zivilrechtliche Ansprüche des Geschäftsinhabers auf Schadensersatz sind möglich, wenn Verantwortlichkeit und Schaden belegt werden.
Der Supermarkt blieb nach dem Vorfall geschlossen, bis die Schäden begutachtet und gesichert waren. Die Polizei bittet mögliche weitere Zeugen aus dem Umfeld der Marktstraße, verdächtige Beobachtungen rund um die Tatzeit zu melden, um die Aufklärung zu unterstützen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).