Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und das Polizeipräsidium Rheinpfalz ermitteln gegen einen 64-jährigen Mann aus dem Landkreis Bad Dürkheim. Die Behörden machten den Fall am 23. September 2026 öffentlich. Nach ihrer Darstellung steht der Mann im Verdacht, seit 2019 in den Vereinsräumen eines Fußballvereins wiederholt Frauen und Mädchen beim Umkleiden heimlich fotografiert und gefilmt zu haben. Bei einer Durchsuchung seien Bild- und Videodateien mit entkleideten weiblichen Personen sichergestellt worden. Der betroffene Verein in der Pfalz ist nach eigenen Angaben an die Öffentlichkeit gegangen, um über den Verdacht zu informieren und mögliche weitere Betroffene zu erreichen.
Gegen den Beschuldigten wird wegen des Verdachts auf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte sowie wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ermittelt. Die Kriminalpolizei Neustadt an der Weinstraße wertet die sichergestellten Datenträger aus. Zu Zahl der möglichen Betroffenen, Identitäten oder konkreten Tatzeiten machten die Ermittler bislang keine Angaben. Die Behörden betonen, dass weitere Erkenntnisse dem Fortgang der Ermittlungen vorbehalten sind.
Der Fall reiht sich in eine Serie von Verfahren in Rheinland-Pfalz und bundesweit ein, bei denen verdeckte Aufnahmen in Umkleiden oder Sanitärbereichen festgestellt wurden. Das Landeskriminalamt verweist seit einiger Zeit auf eine höhere Anzeigebereitschaft und verbesserte technische Auswertungsmöglichkeiten. Strafrechtlich ist das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in vergleichbare Intimbereiche sowie das heimliche Ablichten in geschützten Räumen seit 2020 als Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen im Strafgesetzbuch erfasst. Die Tat kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Für Vereine stellt sich neben der strafrechtlichen Verfolgung die Frage nach Prävention und Schutzmaßnahmen. Fachleute empfehlen klare Zugangsregelungen zu Umkleideräumen, regelmäßige Sichtkontrollen auf versteckte Technik sowie Sensibilisierung der Mitglieder. Betroffenen raten Polizei und Beratungsstellen, mögliche Beweise nicht zu löschen, zeitnah Anzeige zu erstatten und psychosoziale Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Welche konkreten Schritte der betroffene Verein zusätzlich ergreift, ist bislang nicht öffentlich mitgeteilt worden.
Für Rückfragen verweisen Staatsanwaltschaft Frankenthal und Polizeipräsidium Rheinpfalz auf ihre Pressestellen. Bis zum Abschluss der Auswertung bleiben Aussagen zu Tatumfang und möglichen weiteren Beschuldigten vorläufig.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).