Mehrere Piloten haben in der Nacht zum 13. Oktober ein Objekt im Luftraum über dem Albrecht-Dürer-Airport Nürnberg gemeldet. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mittelfranken gingen die Sichtungen unabhängig voneinander zwischen 2.00 und 4.00 Uhr ein. Flughafen und Behörden leiteten daraufhin Schutz- und Suchmaßnahmen ein. Teile des Betriebs waren vorübergehend eingeschränkt, es kam zu Verzögerungen im Flugverkehr.
Die Grenzpolizeiinspektion Nürnberg-Flughafen koordinierte das Vorgehen gemeinsam mit dem Flughafenbetreiber und der Deutschen Flugsicherung. Ein Polizeihubschrauber unterstützte die Suche. Eine Beobachtung, die die gemeldeten Sichtungen zweifelsfrei bestätigt oder das Objekt klar identifiziert, lag bis zum Vormittag nicht vor. Eine Drohne gilt als mögliche Erklärung; die Ermittlungen dazu dauern an.
Nach übereinstimmenden Aussagen der beteiligten Stellen bestand zu keinem Zeitpunkt ein konkreter Hinweis auf eine unmittelbare Gefährdung. Der Flugbetrieb wurde schrittweise normalisiert, nachdem keine weiteren Auffälligkeiten festgestellt wurden. Eine detaillierte Mitteilung des Polizeipräsidiums Mittelfranken vom 13. Oktober bildet die Grundlage der laufenden Bewertung.
Hintergrund: Meldungen über unbemannte Luftfahrtsysteme in der Nähe von Start- und Landebahnen führen seit einigen Jahren bundesweit regelmäßig zu einsatzgleichen Lagen. Drohnen können bei Annäherung an An- oder Abflugkorridore ein Sicherheitsrisiko darstellen. Vor Ort beurteilen in der Regel die Grenzpolizeiinspektion, die Flughafenbetreiberin und die Deutsche Flugsicherung die Lage. Je nach Verdachtslage folgen Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren, etwa wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Ob die aktuellen Sichtungen am Flughafen Nürnberg zu einem Verfahren führen, ist offen.
Die Behörden bitten Zeuginnen und Zeugen, die in der relevanten Zeit ungewöhnliche Beobachtungen im Umfeld des Flughafens Nürnberg gemacht haben, um Hinweise. Für den regulären Betrieb gelten weiterhin die bestehenden Sicherheitszonen und Flugverbotsbereiche für private Drohnen. Auf dem Flughafengelände und in dessen unmittelbarer Umgebung sind Starts von Drohnen ohne ausdrückliche Genehmigung grundsätzlich untersagt. Verstöße können empfindliche Bußgelder und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Die Ermittlerinnen und Ermittler prüfen nun Radar- und Funkdaten sowie verfügbare Videoaufnahmen. Ergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt, sobald eine belastbare Auswertung vorliegt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).