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Polizei ermittelt nach Fund einer vier Meter langen Schlangenhaut in Braunschweig

Nach dem Fund einer ungewöhnlich langen Schlangenhaut in Braunschweig-Rüningen hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen.

Die Polizei Braunschweig ermittelt nach dem Fund einer etwa vier Meter langen Schlangenhaut im Stadtteil Rüningen und bittet um Hinweise. Die Mitteilung der Behörde wurde am 8. Oktober veröffentlicht. Demnach hatte eine 40-jährige Anwohnerin die Haut bereits am 5. Oktober gegen 16 Uhr auf einem Gehweg am Heerstieg entdeckt und dem Polizeikommissariat Braunschweig-Süd übergeben. Das Fundstück wurde beschlagnahmt.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand könnte es sich um eine abgezogene Schlangenhaut handeln, möglicherweise von einer Netzpython. Eine gesicherte Artbestimmung liegt laut Polizei bislang nicht vor. Die Beschaffenheit der Haut deute darauf hin, dass sie nicht im Zuge einer natürlichen Häutung zurückgelassen wurde. Ob das zugrunde liegende Tier lebend ist, verletzt wurde oder nicht mehr existiert, ist ungeklärt.

Die Ermittler prüfen mögliche Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz und internationale Artenschutzregelungen. Der Handel mit Teilen geschützter Arten unterliegt strengen Vorgaben. Je nach Herkunft und Verarbeitung können Besitz, Einfuhr oder Weitergabe genehmigungspflichtig sein. Eine abschließende rechtliche Einordnung hängt von der gesicherten Artzuordnung und der Herkunft der Haut ab.

Die Polizei ruft Zeuginnen und Zeugen auf, die am Montagnachmittag, 5. Oktober, im Bereich Heerstieg in Rüningen Verdächtiges beobachtet haben oder Hinweise zu Personen geben können, die mit Reptilien in Verbindung stehen. Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst der Polizei Braunschweig unter 0531/476-2516 entgegen.

Hintergrund ist eine Reihe rechtlicher Pflichten beim Umgang mit exotischen Tieren in Deutschland. Für bestimmte Haltungen gelten Anzeigepflichten und Auflagen; zudem greifen je nach Schutzstatus der Art und der Herkunft des Tieres bundes- und europaweit abgestimmte Regeln. In Niedersachsen ist für die Durchsetzung artenschutzrechtlicher Vorgaben neben der Polizei die jeweilige zuständige Behörde verantwortlich. In dem vorliegenden Fall steht zunächst die Klärung der Identität der Art, der Herkunft des Fundstücks und möglicher Verantwortlichkeiten im Vordergrund.

Weitere Ergebnisse der Untersuchungen liegen derzeit nicht vor. Die Polizei Braunschweig betont, dass es bislang keine gesicherten Erkenntnisse über ein entlaufenes Tier im Stadtgebiet gibt. Auch die Frage, wie die Schlangenhaut an den Fundort gelangt ist, bleibt offen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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