In Baden-Württemberg gibt es nach Angaben der Polizei bislang keine bestätigten Sichtungen oder Anzeigen zum TikTok-Trend um eine als Gruselkatze inszenierte Figur Cat in the Hat. Das bestätigten die Polizeipräsidien Ludwigsburg und Stuttgart dem SWR. Man beobachte die Lage, prüfe Hinweise im Einzelfall und rufe bei bedrohlichen Situationen zum Notruf 110 auf. Aktueller Anlass sind seit Anfang Oktober massenhaft verbreitete Videos und Posts, in denen vermeintliche Auftritte in Städten des Landes angekündigt oder behauptet werden.
Deutschlandweit erreichten Polizeidienststellen und Schulen in den vergangenen Tagen Hinweise und Anfragen zu der Figur. Aus Hessen und dem Saarland liegen nach Rundfunkberichten Meldungen über entsprechende Warnungen vor. Zugleich wurden mehrere angebliche Aufnahmen als Fälschungen identifiziert. In Brandenburg wurden Bilder aus Wittenberge als mit Künstlicher Intelligenz erzeugt eingeordnet. Der Trend vermischt echte Verkleidungen, ältere Aufnahmen aus anderen Regionen und künstlich erzeugte Inhalte, was die Lageeinschätzung erschwert.
Faktenchecker und Präventionsstellen verweisen auf beides: dokumentierte Fälschungen und einzelne reale Nachahmungen. Die Plattform Mimikama sammelte Beispiele manipulierter Clips sowie Berichte über Vorfälle wie in Coswig, die polizeilich geprüft wurden. Regionale Medien und Sender, darunter SWR Aktuell und die Ludwigsburger Kreiszeitung, griffen die Verunsicherung vor Ort auf. Auch in Nordrhein-Westfalen thematisierte der WDR entsprechende Schulhinweise aus Krefeld.
Rechtlich ist das Tragen eines Kostüms in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt. Strafrechtlich relevant wird es, wenn Menschen konkret bedroht, genötigt, verfolgt oder gezielt in Angst versetzt werden. Polizeisprecher betonen, dass bei der Bewertung einzelner Videos und Posts geprüft werden müsse, ob es Anhaltspunkte für Straftaten, gezielte Falschmeldungen oder Störungen des öffentlichen Friedens gibt. Bei unmittelbarer Gefahr gilt: den Notruf 110 wählen.
Für Schulen, Eltern und Kommunen empfehlen Jugendschutzstellen und Polizeibehörden, Kinder und Jugendliche sachlich über den Trend zu informieren, kursierende Inhalte gemeinsam einzuordnen und ungeprüfte Clips nicht weiterzuverbreiten. Ziel sei, Ängste abzubauen und keine zusätzlichen Anreize für Nachahmer zu schaffen. Nach öffentlicher Auskunft lagen in Baden-Württemberg bis zum 11. Oktober 2026 keine bestätigten, gefährdenden Einsätze im Zusammenhang mit Cat in the Hat vor; die Lage wird weiterhin beobachtet.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).