Bayern

Polizei stellt in Rothenburg sechs Softair-Pistolen bei 15-Jährigem sicher

Nach einem Notruf hat die Polizei in Rothenburg ob der Tauber zwei Jugendliche kontrolliert und bei einem 15-Jährigen sechs Softair-Pistolen beschlagnahmt. Es wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz geprüft.

In Rothenburg ob der Tauber hat die Polizei am späten Abend des 19. September 2026 sechs Softair-Pistolen bei einem 15-Jährigen sichergestellt. Zuvor hatte ein Passant gegen 22.55 Uhr zwei Jugendliche gemeldet, die vor dem Einkaufszentrum Zentro in der Wolffstraße mit pistolenartigen Gegenständen hantierten. Streifen der Polizeiinspektion Rothenburg trafen die beiden an, kontrollierten sie und beschlagnahmten die Waffen. Die Behörden prüfen nun einen möglichen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Nach Polizeiangaben handelt es sich um Softair-Pistolen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen können. Solche Anscheinswaffen dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht geführt werden. Ob die sichergestellten Gegenstände darüber hinaus waffenrechtlich relevante Merkmale aufweisen, ist Teil der laufenden Ermittlungen. Die Eltern der beteiligten Jugendlichen wurden benachrichtigt. Angaben zur Identität und zum genauen Alter des zweiten Jugendlichen machten die Behörden zunächst nicht.

Der Einsatz ereignete sich im Stadtgebiet von Rothenburg ob der Tauber im Landkreis Ansbach. Die Mitteilung der Polizei wurde am 19. September 2026 von mehreren Regionalmedien aufgegriffen. Konkrete Hinweise auf eine Gefährdung Dritter oder auf strafbare Handlungen über den möglichen Verstoß gegen das Waffengesetz hinaus lagen den Berichten zufolge zunächst nicht vor. Über weitere Schritte wollen die Behörden nach Auswertung der Beweismittel entscheiden.

Einsätze wegen Softair- und Replika-Waffen beschäftigen die Polizei in Bayern regelmäßig. Immer wieder führen echt wirkende Nachbildungen im öffentlichen Raum zu Notrufen und größeren Anfahrten, weil Zeuginnen und Zeugen nicht erkennen können, ob es sich um scharfe Schusswaffen handelt. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das offene Tragen oder Vorzeigen solcher Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verunsichert, Fehlalarme auslösen und gefährliche Situationen begünstigen kann.

Für die Ermittlungen in Rothenburg ob der Tauber ist die Polizeiinspektion Rothenburg zuständig. Der genaue Ablauf des Abends, die Herkunft der Softair-Pistolen und die Frage, ob der 15-Jährige sie rechtlich zulässig besessen oder geführt hat, werden derzeit geprüft. Bis zum Stand der Meldungen vom 19. September 2026 lagen noch keine Entscheidungen über mögliche Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren vor. Die Polizei kündigte an, über den Fortgang des Verfahrens zu informieren, sobald Ergebnisse vorliegen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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