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Polizei stoppt 17-Jährigen nach Verfolgungsfahrt in Passau – Schuss auf Auto

In der Nacht zum Sonntag ist ein 17-Jähriger in Passau nach einer Verfolgungsfahrt gestoppt worden; ein Polizist gab dabei einen Schuss auf das Fahrzeug ab.

Ein 17-Jähriger ist in Passau nach einer Verfolgungsfahrt von der Polizei gestoppt und vorläufig festgenommen worden. Nach Angaben der Einsatzkräfte entzog sich der Fahrer in der Nacht zum Sonntag einer Kontrolle auf der A3, verließ die Autobahn und setzte die Flucht in Richtung Stadtgebiet fort. Ein Polizist gab im Verlauf des Einsatzes einen Schuss auf das Fahrzeug ab. Der Jugendliche wurde leicht verletzt.

Laut Polizei war der Wagen zuvor zur Fahndung ausgeschrieben. Nach derzeitigem Stand besteht der Verdacht, dass das Auto in Passau aus einer Garage entwendet wurde; ob der Festgenommene selbst für den Diebstahl verantwortlich ist, wird geprüft. Mehrere Streifen versuchten, das Fahrzeug zu stoppen. Während der Flucht kam es zu Kollisionen, unter anderem mit einem Einsatzfahrzeug und mit einer Hausmauer. Am Fluchtwagen entstand erheblicher Sachschaden. Weitere Personen wurden nach den bisherigen Erkenntnissen nicht schwer verletzt.

Zur Einordnung des Schusswaffengebrauchs erklärten die Behörden, der genaue Ablauf werde untersucht. Nach solchen Einsätzen prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft regelmäßig die Verhältnismäßigkeit, sichern Spuren und werten Zeugenaussagen sowie verfügbare Videoaufnahmen aus. Aussagen zu Motiven des 17-Jährigen oder zu möglichen Straftatbeständen über die bekannten Vorwürfe hinaus machten die Ermittler zunächst nicht.

Das Polizeipräsidium Niederbayern kündigte an, weitere Informationen zum Einsatzverlauf nach Auswertung der bisherigen Erkenntnisse zu veröffentlichen. Der Festgenommene wurde medizinisch versorgt und der Kriminalpolizei überstellt. Angaben dazu, ob es Mitfahrer gab, lagen am Sonntagvormittag nicht vor.

Verfolgungsfahrten nach Verkehrskontrollen sind selten, bergen jedoch erhebliche Risiken für Unbeteiligte und Einsatzkräfte. In solchen Lagen gelten enge rechtliche Maßstäbe für Zwangsmittel wie das Rammen eines Fahrzeugs oder den Schusswaffengebrauch. Maßgeblich sind Gefahrenlage, Verhältnismäßigkeit und die unmittelbare Abwehr drohender Schäden.

Weitere Details – etwa zur Fahrstrecke ab der A3, zur Geschwindigkeit und zur Zahl der beteiligten Streifenfahrzeuge – werden mit fortschreitender Auswertung der Einsatzdokumentation erwartet. Bis zum Abschluss der Ermittlungen bleibt offen, ob und in welchem Umfang der 17-Jährige sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Widerstands oder Diebstahls verantworten muss.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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