Aktuell

Polizei stoppt Sechsjährigen auf frisiertem E‑Scooter in Immenstaad

In Immenstaad hat die Polizei am 25. September 2026 einen sechsjährigen Jungen auf einem auf über 40 km/h getunten E‑Scooter gestoppt und das Fahrzeug sichergestellt; gegen die Mutter läuft ein Ermittlungsverfahren.

Die Polizei hat am Freitag, 25. September 2026, kurz nach 13.30 Uhr in Immenstaad (Bodenseekreis) einen sechsjährigen Jungen gestoppt, der mit einem frisierten E‑Scooter durch die Bachstraße fuhr. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Ravensburg überschritt das Elektrokleinstfahrzeug deutlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit und erreichte mehr als 40 Kilometer pro Stunde. Der Vorfall ereignete sich in einem verkehrsberuhigten Bereich. Der E‑Scooter wurde sichergestellt. Der Fall wird durch den Polizeiposten Immenstaad bearbeitet; gegen die sorgeberechtigte Mutter wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Laut Polizei deutet alles darauf hin, dass die Maximalgeschwindigkeit des E‑Scooters über eine App verändert wurde. Solche Softwareeingriffe zählen als Tuning und können aus einem Elektrokleinstfahrzeug rechtlich ein Kraftfahrzeug machen. In der Folge stellen sich Fragen nach Zulassung, Versicherungsschutz und der erforderlichen Lenkberechtigung. Konkrete straf‑ oder bußgeldrechtliche Maßnahmen gegen die Erziehungsberechtigte wurden zunächst nicht beziffert.

Rechtlich dürfen E‑Scooter in Deutschland nur dann im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auf öffentlichen Straßen betrieben werden, wenn sie bauartbedingt auf maximal 20 km/h begrenzt sind und eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. Erforderlich ist zudem ein Haftpflichtversicherungsschutz. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt für alle Fahrzeugführenden Schrittgeschwindigkeit. Ein sechsjähriges Kind auf einem getunten Fahrzeug mit deutlich erhöhter Leistung stellt daher ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für zu Fuß Gehende und spielende Kinder in solchen Zonen.

Die Polizei weist regelmäßig auf die Gefahren von elektronischem Tuning bei E‑Scootern hin. Manipulationen erhöhen nicht nur das Unfallrisiko, sie führen auch häufig dazu, dass der Versicherungsschutz entfällt. In entsprechenden Verfahren prüfen die Behörden regelmäßig Fragen der Haftpflicht, mögliche Ordnungswidrigkeiten sowie eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Ob darüber hinaus ein strafrechtliches Verfahren eröffnet wird, entscheidet im Einzelfall die zuständige Staatsanwaltschaft.

Der aktuelle Einsatz in Immenstaad reiht sich in eine Serie von Kontrollen ein, bei denen in diesem Jahr wiederholt getunte E‑Scooter aufgefallen sind. Die Polizei im Bodenseekreis kündigte an, die Überwachung solcher Fahrzeuge fortzusetzen und Eltern verstärkt für die rechtlichen Grenzen und Risiken zu sensibilisieren.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk