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Polizei veröffentlicht Fahndungsfoto nach Angriff auf 13‑Jähriges Mädchen in Schwerin

Die Polizei in Schwerin hat am 2. November 2026 ein Fahndungsfoto veröffentlicht. Anlass ist ein Angriff auf ein 13‑jähriges syrisches Mädchen am 15. Oktober 2025 im Stadtteil Mueßer Holz; Ermittlerinnen und Ermittler werfen der…

Die Polizei hat am 2. November 2026 auf Anordnung des Amtsgerichts Schwerin ein Fahndungsfoto veröffentlicht und bittet um Hinweise zu einer bislang unbekannten Beschuldigten. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Rostock steht die Frau im Verdacht, am 15. Oktober 2025 in Schwerin ein 13‑jähriges syrisches Mädchen im Stadtteil Mueßer Holz zunächst beleidigt und anschließend körperlich angegriffen zu haben. Das Mädchen erlitt dabei Verletzungen; zudem wurde Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet.

Nach den vorliegenden Informationen führten umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin bislang nicht zur Identifizierung der Beschuldigten, weshalb die Behörde das Bild auf richterlichen Beschluss öffentlich macht. Die Polizei nennt als Kontaktmöglichkeiten die Telefonnummer der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin sowie eine E‑Mail‑Adresse für Hinweise und weist darauf hin, dass Angaben auch in jeder Polizeidienststelle entgegengenommen werden.

Die Anklagevorwürfe umfassen nach Mitteilung der Ermittlungsbehörden Körperverletzung und Volksverhetzung; bei Letzterem sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Die Entscheidung, ein Fahndungsfoto nach mehr als einem Jahr zu veröffentlichen, begründete die Polizei mit dem Fortgang der Ermittlungen und der richterlichen Prüfung, die eine Öffentlichkeitsfahndung nun zuließ.

Die Mitteilung des Polizeipräsidiums Rostock ist die primäre Quelle der Informationen; die Deutsche Presse‑Agentur übernahm die Meldung, die anschließend von mehreren Regional‑ und überregionalen Medien verbreitet wurde. Bei Gewaltvorwürfen mit möglicher rassistischer Motivation ist der ressortübergreifende Umgang mit Opferschutz und Ermittlungsinteressen bedeutsam: Behörden müssen unverzüglich Gefährdungslagen prüfen, Beweismittel sichern und Betroffene — insbesondere Kinder — psychosozial betreuen. Parallel stellt eine Öffentlichkeitsfahndung für Ermittlerinnen und Ermittler ein Instrument dar, um Zeugenhinweise zu generieren, zugleich erhöht sie Risiken für die Privatsphäre aller Beteiligten.

Die Polizei bittet Personen mit sachdienlichen Beobachtungen, Bildern oder Aufenthaltsinformationen, sich zu melden. Die Veröffentlichung des Fotos bedeutet nicht, dass gegen die Abgebildete bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt; sie ist als Beschuldigte geführt. Sämtliche Angaben zur Tatzeit, dem Tatort und dem aktuellen Fahndungsstand nennt die Polizei in ihrer Pressemitteilung vom 2. November 2026.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen