Mecklenburg-Vorpommern

Proteste in Heringsdorf gegen geplante Bohrinsel vor Usedom

In Heringsdorf haben am 2. November 2026 Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände gegen eine von Central European Petroleum geplante Bohrinsel in der Pommerschen Bucht protestiert und mit der Gemeinde diskutiert.

In Heringsdorf haben am 2. November 2026 Bürgerinnen und Bürger, Kommunalvertreter und Umweltorganisationen über Pläne für eine Öl- und Gasförderung in Sichtweite der Insel Usedom beraten. Anlass war eine kurzfristig anberaumte Bürgerversammlung der Gemeinde, nachdem Berichte über vorbereitende Maßnahmen des kanadischen Unternehmens Central European Petroleum bekannt geworden waren. Das Vorhaben sieht eine künstliche Plattform mit einer Grundfläche von rund zehn Hektar sowie begleitende Hafen- und Wellenbrecheranlagen in der Pommerschen Bucht vor.

Vertreterinnen und Vertreter von Deutsche Umwelthilfe, BUND Mecklenburg-Vorpommern und WWF warnten vor erheblichen ökologischen Risiken. Sie verweisen auf mögliche Belastungen durch Rammarbeiten, Bohrabwasser und Schiffsverkehr sowie auf Unfallgefahren. Betroffen sein könnten nach ihrer Darstellung insbesondere Schutzgebiete des europäischen Natura-2000-Netzes in der Pommerschen Bucht. Ein neu gegründetes Aktionsbündnis kündigte an, juristische Schritte zu prüfen und politischen Druck zu erhöhen.

Die Gemeinde Heringsdorf hob die möglichen Folgen für Tourismus und Küstenwirtschaft hervor. Der Strand- und Kurort fürchtet Imageschäden und Beeinträchtigungen durch Lärm, Licht und Verkehr, sollte das Projekt realisiert werden. Das Bundesumweltministerium nahm an der Versammlung teil und verwies auf die laufende Abstimmung zwischen deutschen und polnischen Stellen über Verfahren und Zuständigkeiten.

Nach Angaben aus dem Umfeld der Umweltverbände ist eine mobile Bohrplattform jüngst in das Seegebiet verlegt worden. Polnische Behörden haben für das Projekt mit der Bezeichnung Wolin East eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung angekündigt. Weil die mutmaßlichen Standorte außerhalb deutscher Hoheitsgewässer liegen, fallen zentrale Genehmigungen nicht in deutsche Zuständigkeit. Zugleich gelten die Umweltauswirkungen als potenziell grenzüberschreitend, was deutsche Beteiligungsrechte im Prüfverfahren eröffnet.

Central European Petroleum hat bislang öffentlich keine umfassenden Angaben zu Zeitplan, Technik und Sicherheitsvorkehrungen in deutscher Sprache gemacht. Nach derzeitigem Stand sind Faktenlage, rechtlicher Rahmen und mögliche Rechtswege Gegenstand laufender Prüfungen. Umweltverbände suchten in den vergangenen Wochen zudem den Kontakt zur EU-Kommission, um eine grundsätzliche Abkehr von Öl- und Gasförderprojekten in der Ostsee zu erreichen. Weitere Entscheidungen werden nach Vorlage der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung und der behördlichen Stellungnahmen erwartet.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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