Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 6. November 2026 der Staatsschutzprozess gegen Peter Fitzek und drei weitere Angeklagte aus dem Umfeld des „Königreich Deutschland“ begonnen. Die Bundesanwaltschaft legt ihnen die Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB sowie begleitende Wirtschafts- und Steuerdelikte zur Last. Das Gericht hat wegen des großen Aktenumfangs und zahlreicher Zeugen mehr als 50 Verhandlungstage bis September 2027 terminiert.
Fitzek, der sich jahrelang als „oberster Souverän“ des „Königreich Deutschland“ inszenierte, gilt in der Anklage als zentrale Führungsperson. Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft richten sich gegen Strukturen, Finanzflüsse und Organisationsabläufe des Geflechts. Im Fokus stehen unter anderem eigens ausgegebene Dokumente, eine als „Gemeinwohlkasse“ bezeichnete Kasse sowie Vermögenswerte, die bei bundesweiten Durchsuchungen im Mai 2025 sichergestellt wurden. Das Bundesinnenministerium hatte die Vereinigung am 13. Mai 2025 verboten.
Nach Angaben von Sicherheitsbehörden handelt es sich beim „Königreich Deutschland“ um eine reichsbürgernahe, sektenähnliche Struktur, die die Legitimität der Bundesrepublik zurückweist und parallelstaatliche Einrichtungen etablieren wollte. Der Verfassungsschutz verweist in Berichten auf wiederkehrende Finanz- und Organisationspraktiken, die die strafrechtlichen Vorwürfe stützen sollen. Diese Einordnungen sind Bewertungen der Behörden; über die strafrechtliche Verantwortung entscheidet das Gericht anhand der Beweise.
Zuständig ist das Oberlandesgericht Düsseldorf, weil Tatbezüge in Nordrhein-Westfalen bestehen. Genannt wird unter anderem der Ort Menden, an dem eine dem Netzwerk zugerechnete Filiale gelegen haben soll. Die Anklageerhebung erfolgte am 10. Juli 2026. Das Verfahren wird von einem Staatsschutzsenat geführt, der für derartige Organisationsdelikte im Zuständigkeitsbereich der Bundesanwaltschaft eingesetzt ist.
Zum Auftakt haben Verteidiger die Vorwürfe als unbegründet zurückgewiesen; Angeklagte bestreiten teils die ihnen zugeschriebenen Rollen. Das Gericht hat zunächst die Anklage verlesen und organisatorische Fragen der Beweisaufnahme strukturiert. In den kommenden Monaten sind Zeugenvernehmungen, Urkundenvorhalte und wirtschaftsforensische Gutachten geplant. Ein Urteil ist erst nach Abschluss der umfangreichen Beweisaufnahme zu erwarten; ein Schuldspruch oder Freispruch ist offen.
Der Prozess gilt als richtungsweisend für den Umgang des Rechtsstaats mit organisierten reichsbürgernahen Strukturen. Im Kern geht es um die Abgrenzung zulässiger Vereinsaktivität von strafbarer Organisationstätigkeit sowie um staatliche Reaktionsmöglichkeiten, wenn Gruppen versuchen, eigene Rechts- und Wirtschaftssysteme aufzubauen. Unabhängig von politischen Bewertungen bleibt die Beweisführung im Saal in Düsseldorf entscheidend.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).