Kurzmeldung
Vor dem Amtsgericht Aurich hat am 6. Oktober 2026 die Hauptverhandlung gegen einen ehemaligen Jugendtrainer begonnen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Aurich soll der damals 19-Jährige Spieler im Alter von 13 bis 14 Jahren wiederholt geohrfeigt und auf das Gesäß geschlagen haben; zudem wird ihm vorgeworfen, einen Jugendlichen gegen dessen Willen mehrfach geküsst zu haben. Das Jugendschöffengericht verhandelt den Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Die Anklage führt laut NDR 88 Fälle von Körperverletzung, vier Fälle sexueller Belästigung und einen Fall schwerer Körperverletzung auf. Agenturmeldungen sprechen zusammengefasst von 93 angeklagten Taten. Die Differenz erklärt sich nach übereinstimmenden Berichten durch unterschiedliche Zählweisen einzelner Handlungen in den Verfahren. Zum Prozessauftakt waren zwölf Zeugen geladen. Ein weiterer Verhandlungstermin ist für Ende Oktober 2026 angesetzt.
Der betroffene Verein aus dem Landkreis Leer hatte den Trainer nach Bekanntwerden der Vorwürfe suspendiert. Nach Vereinsangaben, über die der NDR berichtet, befinden sich einige der mutmaßlich Betroffenen in psychologischer Behandlung. Die Staatsanwaltschaft hatte mehrere Anzeigen zusammengeführt und daraufhin Anklage erhoben.
Der Fall hat in Ostfriesland Reaktionen von Verbänden ausgelöst. Der Kreisfußballverband Ostfriesland und der Landessportbund informierten Vereine über den Sachverhalt und wiesen auf Präventionsstandards hin. Fachstellen für Kinderschutz und Opferhilfe empfehlen, Verdachtsfälle umgehend zu dokumentieren, Anzeige zu erstatten und Betroffene frühzeitig professionell zu unterstützen.
Rechtlich werden dem Angeklagten vor allem Körperverletzung und sexuelle Belästigung zur Last gelegt; in einem Anklagepunkt geht es um schwere Körperverletzung. Sportrechtliche Maßnahmen wie Vereinsausschlüsse oder verbandliche Sanktionen sind davon unabhängig. Im Verlauf der Beweisaufnahme kann sich die Zahl der zur Entscheidung stehenden Einzeltaten noch ändern.
Die Verteidigung hat sich zum Auftakt nicht umfassend geäußert. Eine Bewertung der Vorwürfe durch das Gericht steht aus. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).