Vor dem Landgericht Düsseldorf hat am 15. September 2026 der Prozess gegen Alexander K. begonnen. Die Kammer verhandelt über eine Anklage der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung. Der 37-Jährige soll nach seiner Entlassung aus dem Maßregelvollzug im Mai 2025 in Düsseldorf seine damalige Lebensgefährtin bedroht und über einen längeren Zeitraum misshandelt haben. Bestätigt wurden der Verhandlungsbeginn und die Vorwürfe von Gericht und Staatsanwaltschaft sowie in Berichten überregionaler Medien.
Nach der Anklageschrift soll K. seine frühere Partnerin in der gemeinsamen Wohnung unter Einsatz von Messern eingeschüchtert und wiederholt verletzt haben. Festgenommen wurde er im Januar 2026 am Düsseldorfer Hauptbahnhof. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat angekündigt, im Falle einer Verurteilung die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu prüfen. Eine Einlassung des Angeklagten zum Tatvorwurf lag zum Prozessauftakt nicht vor; das Gericht hat außer der Zulassung der Anklage noch keine Bewertung abgegeben.
K. war 2013 vom Landgericht Hannover wegen Mordes an der damals 44-jährigen Andrea B. zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Getötete zerstückelt und Teile der Leiche im Maschsee entsorgt wurden. Wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung und Drogenproblemen wurde er als vermindert schuldfähig eingestuft und in der forensischen Psychiatrie untergebracht. Nach den damaligen Entscheidungen von Strafvollzug und Maßregelvollzug wurde er im Mai 2025 entlassen.
Im Düsseldorfer Verfahren sind mehrere Verhandlungstage vorgesehen. Das Gericht hat Zeugenladungen angekündigt; zudem könnten Sachverständige zu Fragen der Schuldfähigkeit und zur Gefährlichkeitsprognose gehört werden. Wie in ähnlichen Verfahren gilt: Über Schuld oder Unschuld entscheidet das Gericht auf Grundlage der Beweisaufnahme. Prognosen zum Ausgang des Prozesses wären zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation.
Die erneute Strafverfolgung richtet den Blick auch auf die Schnittstelle zwischen Strafe, Therapie und öffentlicher Sicherheit. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist die mögliche Sicherungsverwahrung an enge gesetzliche Voraussetzungen gebunden und setzt neben einer Verurteilung eine fortdauernde Gefährlichkeit des Betroffenen voraus. Über deren Vorliegen entscheidet das Gericht erst am Ende der Hauptverhandlung.
Alle Angaben zu Anklagepunkten, Ablauf und Terminen beruhen auf Mitteilungen des Landgerichts Düsseldorf und der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sowie auf übereinstimmenden Berichten überregionaler Redaktionen zum Prozessbeginn am 15. September 2026.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).