Vor dem Landgericht Gera hat am 5. November 2026 der Prozess gegen einen heute 20-Jährigen begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, seine acht Wochen alte Tochter in einer Eltern-Kind-Einrichtung in der Nacht im Februar aus dem Bett genommen und so heftig geschüttelt zu haben, dass das Kind tödliche Hirnverletzungen erlitt. Das Mädchen verstarb trotz Wiederbelebungsversuchen im Jenaer Universitätsklinikum. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft in der JVA Arnstadt.
Die Anklage lautet auf Totschlag. Zusätzlich wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, seine Lebensgefährtin und eine Betreuerin beleidigt und bedroht zu haben. Zu Beginn der Hauptverhandlung ließ das Gericht zentrale Teile wegen des jungen Alters der Beteiligten sowie persönlicher Umstände unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln; die Aussage des Angeklagten und die Vernehmung der Kindsmutter erfolgten nicht öffentlich. Zugleich lehnte die Strafkammer eine vollständige Schließung der Sitzung ab und verwies auf ein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse.
Für das Verfahren sind nach Mitteilung des Gerichts bis Ende Januar insgesamt elf Verhandlungstage vorgesehen. In der Beweisaufnahme werden neben der medizinisch-forensischen Bewertung der mutmaßlichen Schüttelverletzungen die Abläufe in der betreffenden Eltern-Kind-Einrichtung eine Rolle spielen. Angaben zu internen Prüfungen der beteiligten Träger machten Gericht und Staatsanwaltschaft mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.
Tatsächlich zu klären hat das Landgericht Gera die konkrete Verantwortlichkeit des Angeklagten und die rechtliche Einordnung der Tat. Zuschreibungen zu Motiven oder Vorentscheidungen über die Täterschaft enthält die Anklageschrift nicht; diese Fragen sollen durch Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen in den kommenden Verhandlungstagen aufgearbeitet werden. Die Entscheidung über eine mögliche Verurteilung trifft die Kammer nach Abschluss der Beweisaufnahme.
Der Fall reiht sich in Verfahren der vergangenen Jahre ein, in denen mutmaßliche Schütteltraumata an Säuglingen juristisch aufgearbeitet wurden. Solche Prozesse führen regelmäßig zu Debatten über Prävention, Hilfsangebote und den Schutz junger Familien. Der aktuelle Anlass ist jedoch der Prozessauftakt in Gera; rechtliche und organisatorische Schlussfolgerungen können erst nach einem Urteil und der Auswertung der Beweise gezogen werden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).