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Prozess in Hannover: 39-Jähriger schweigt zu mehr als 100 mutmaßlichen Taten

Vor dem Landgericht Hannover hat am 10. September 2026 der Prozess gegen einen 39-Jährigen aus Ronnenberg begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine frühere Partnerin zwischen November 2021 und März 2026 über 100 Mal…

Am Landgericht Hannover hat am 10. September 2026 der Prozess gegen einen 39-Jährigen aus Ronnenberg begonnen. Laut Anklage soll er seine damalige Partnerin zwischen November 2021 und März 2026 in mehr als 100 Fällen betäubt, sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen und diese gefilmt haben. Dem Mann wird vorgeworfen, der Frau wiederholt ein Schlafmittel und teils Ketamin verabreicht zu haben, um sie in einen bewusstseinsarmen Zustand zu versetzen. Der Angeklagte machte zum Prozessauftakt von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Die Staatsanwaltschaft führt mehrere Straftatbestände an, darunter Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, die heimliche Verabreichung von Betäubungsmitteln sowie die Anfertigung und Verbreitung von Aufnahmen ohne Einwilligung. Die Ermittlerinnen und Ermittler werten nach Gerichtsangaben digitale Beweise aus; vorgesehen sind zudem toxikologische Gutachten und Aussagen von Zeuginnen und Zeugen. Das Landgericht Hannover rechnet mit mehreren Verhandlungstagen.

Die Einordnung des Verfahrens erfolgt vor dem Hintergrund bundesweiter und internationaler Ermittlungen gegen Tätergruppen, die Frauen mit Medikamenten oder anderen Substanzen wehrlos machen und Übergriffe dokumentieren. Europol hatte im Sommer 2026 über umfangreiche Ermittlungen in mehreren Ländern berichtet. Medien verweisen in diesem Kontext auf parallele Muster aus früheren Fällen, etwa auf Berichte über die Übergriffsserie gegen Gisèle Pelicot in Frankreich. Diese Bezüge sind keine Bestandteile der hiesigen Anklage, sondern ordnen den Fall ein.

Prozessual steht nun die Beweisaufnahme im Zentrum. Maßgeblich wird sein, inwieweit sich Wirkstoffspuren, Zeitabfolgen und digitale Dateien gerichtsfest zuordnen lassen. Die Verteidigung hat sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Gericht kündigte an, die Öffentlichkeit bei schutzwürdigen Interessen der Betroffenen einzuschränken.

Opfer- und Beratungsstellen weisen darauf hin, dass Betäubungsmittel die Erinnerung und damit die Anzeige- und Beweisführung erschweren. Zugleich können einschlägige Delikte nach dem Strafgesetzbuch zu hohen Freiheitsstrafen führen; die Strafzumessung hängt von der Zahl und Schwere der Taten, der Beweislage und möglichen strafschärfenden Umständen ab.

Die Berichterstattung von NDR, dpa und weiteren Medien stützt sich auf Angaben von Gericht und Staatsanwaltschaft. Weitere Details zu Terminen und Beweismitteln werden im Laufe der Hauptverhandlung erwartet. Das Urteil bleibt offen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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