Vor dem Landgericht Ravensburg hat am 9. September 2026 der Prozess gegen eine Frau Mitte 30 begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt ihr versuchten Mord an ihrer damals vierjährigen Tochter zur Last. Demnach soll die Beschuldigte im Februar dieses Jahres in Friedrichshafen am Bodensee einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke betreten haben, sich mit dem Kind auf die Gleise gesetzt und auf einen herannahenden Zug gewartet haben. Nach der Anklageschrift verhinderten zufällig anwesende Personen durch ihr Eingreifen Schlimmeres; Mutter und Kind blieben unverletzt.
Die Anklage stützt sich nach Angaben der Ermittlerinnen und Ermittler auf Zeugenaussagen sowie Feststellungen am Bahnübergang. Ein konkretes Motiv wird in den vorliegenden Berichten nicht genannt. Im Verfahren sollen unter anderem Gutachten zur psychischen Verfassung der Angeklagten und zu ihrer Schuldfähigkeit erörtert werden. Das Gericht hat für die Beweisaufnahme weitere Zeugenaussagen und die Darstellung des Ablaufs am Tatort angekündigt. Ein Urteilstermin steht noch nicht fest.
Die Staatsanwaltschaft wertet das Geschehen als versuchten Mord, weil nach ihrer Darstellung ein Tötungsvorsatz gegenüber dem Kind bestanden habe. Der Verteidigung bleibt es im Laufe des Prozesses vorbehalten, die Einordnung der Tat sowie die Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten in Frage zu stellen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Vorfall ereignete sich an einem beschrankten Bahnübergang in Friedrichshafen. Nach fachlichen Einschätzungen verhindern Schranken zwar in der Regel das Betreten der Gleise, bieten jedoch keinen vollständigen Schutz bei vorsätzlichem Unterqueren. Die langen Bremswege von Zügen und die kurze Reaktionszeit vor herannahenden Fahrzeugen erhöhen das Risiko erheblich. Behörden verweisen in ähnlichen Fällen darauf, dass bauliche Sicherungen, Prävention und aufmerksames Eingreifen von Zeuginnen und Zeugen zusammenwirken müssen.
Die Berichterstattung beruht auf Angaben der Staatsanwaltschaft und übereinstimmenden Medienmeldungen. Weitere Details zum genauen Zeitpunkt des Geschehens im Februar, zum Gesundheitszustand der Beschuldigten und zu ihrer persönlichen Situation werden voraussichtlich in der Hauptverhandlung zur Sprache kommen. Polizei und Justiz verweisen mit Blick auf das laufende Verfahren auf die eingeschränkte Auskunftslage.
Der Fall hat in der Region Baden-Württemberg Besorgnis ausgelöst. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses dürfte er Debatten über den Umgang mit psychischen Ausnahmesituationen und die Sicherung von Bahnübergängen erneut befördern.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).