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Prozess in Stendal wegen Selbstschussanlage: Nach Angriff im Mai 2026 steht Grundstücksbesitzer vor Gericht

Am 3. November 2026 begann vor dem Landgericht Stendal der Prozess gegen einen 43-Jährigen aus Dannigkow. Der Mann wird beschuldigt, mit einer illegalen Selbstschussanlage eine Frau Anfang Mai 2026 schwer verletzt zu haben.

Am 3. November 2026 begann vor dem Landgericht Stendal der Prozess gegen einen 43 Jahre alten Mann aus Dannigkow im Landkreis Jerichower Land. Der Beschuldigte muss sich wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffenrecht verantworten; die Staatsanwaltschaft führt die Tat auf eine auf seinem Grundstück angebrachte Selbstschussanlage zurück.

Die Hauptverhandlung wurde an diesem Dienstag aufgenommen.\n\nNach den bislang vorliegenden amtlichen und redaktionellen Berichten wurde die Geschädigte am 5. Mai 2026 schwer verletzt, als sie nach Polizeiangaben ein fremdes Grundstück betrat, um ihren Hund zu suchen. Einsatzkräfte hatten die Frau anschließend in ein Krankenhaus gebracht; sie erlitt durch Schrotkugeln schwere Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich und musste intensivmedizinisch behandelt werden.

Die Ermittler sicherten vor Ort neben der Vorrichtung auch Waffen und Munition; mehrere Medien berichten, dass der 43-Jährige bereits polizeibekannt sei.\n\nEine Selbstschussanlage ist in Deutschland nach Experteneinschätzung und nach geltendem Waffenrecht verboten, weil sie autonom und somit nicht zwischen Unberechtigten und Berechtigten unterscheiden kann. Staatsanwaltschaft und Polizei im Jerichower Land führten in den vergangenen Monaten zu der Sache Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz; im Mai 2026 wurde ein Haftbefehl vollstreckt.\n\nDie Verhandlung in Stendal richtet sich nun auf die Klärung der genauen Tatmodalitäten, der Verantwortlichkeit für die Anlage und die Frage nach einem möglichen Tatvorsatz. Verteidigung und Anklage werden Beweise, Gutachten und Zeugenaussagen vorlegen; das Gericht teilte beim Prozessauftakt mit, dass Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen geplant seien.

Konkrete Strafanträge der Staatsanwaltschaft wurden am ersten Verhandlungstag nicht öffentlich detailliert dargestellt.\n\nDer Fall hat über die Region hinaus Aufmerksamkeit erregt, weil er auf die rechtliche und praktische Problematik selbstgebauter automatischer Schussvorrichtungen verweist. Rechtsexperten betonen, dass solche Vorrichtungen nicht tauglich sind, rechtlich zulässige Gefahrenabwehr zu leisten, und in der Regel straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Verhandlung am Landgericht Stendal wird voraussichtlich weitere Erkenntnisse über Umfang der Verletzungen, die Funktionsweise der Anlage und mögliche Vorstrafen des Angeklagten zutage fördern.

Aussagen und weitere Verhandlungstermine bleiben abzuwarten.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen