Vor dem Landgericht Stuttgart hat am 17. September 2026 die Hauptverhandlung gegen einen 22-Jährigen begonnen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart legt ihm versuchten Totschlag zur Last. Der Vorwurf bezieht sich auf einen Vorfall im April 2026 im Stuttgarter Laufhaus Drei-Farben-Haus, bei dem ein Schuss gefallen sein soll. Verletzt wurde nach bisherigen Angaben niemand. Der Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
Nach Darstellung der Anklage soll der Mann eine Schusswaffe in ein Zimmer des Laufhauses mitgebracht, sie zunächst auf einen Tisch gelegt und eine dort arbeitende Frau bedroht haben. Als Beschäftigte und der Sicherheitsdienst einschritten, habe er die Waffe durch einen Spalt in der Eingangstür geschoben und einen Schuss abgegeben. Die Staatsanwaltschaft wertet dies wegen der konkreten Gefahr für Leib und Leben als versuchten Totschlag; ein bloßer Verstoß gegen das Waffengesetz komme daher nicht in Betracht.
Das Landgericht Stuttgart verhandelt den Fall in einer Strafkammer für Gewaltdelikte. Für den Prozess sind mehrere Zeuginnen und Zeugen benannt, darunter Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sowie die betroffene Frau aus dem Drei-Farben-Haus. Details zur Waffe und zu ballistischen Befunden sollen im Laufe der Beweisaufnahme geklärt werden. Angaben zu einer möglichen Einlassung des Angeklagten lagen zum Auftakt nicht vor.
Der Fall hatte im Frühjahr 2026 für Aufmerksamkeit gesorgt, weil der Schuss in einem dicht besuchten Gebäudekomplex im Stuttgarter Zentrum gefallen sein soll. Nach dem Vorfall leitete die Polizei Ermittlungen ein; der Beschuldigte kam in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft begründet den Tatvorwurf des versuchten Totschlags damit, dass der Angeklagte den Tod von Menschen zumindest billigend in Kauf genommen habe. Die konkrete rechtliche Würdigung hängt von der Beweisaufnahme ab, unter anderem davon, wohin genau geschossen wurde, wie groß die Distanz war und ob Umstehende erkennbar gefährdet waren.
Das Gericht hat zunächst mehrere Sitzungstage angesetzt. Ein Urteilstermin steht noch nicht fest. Kommt die Kammer zu einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags, droht dem Angeklagten eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Der weitere Verlauf des Verfahrens entscheidet sich nach den Aussagen der Zeuginnen und Zeugen und der Auswertung technischer Beweise.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).