Kurzmeldung
Bei Kontrollen im Zentrallager der Discounterkette Norma in Regenstauf (Landkreis Regensburg) haben die Lebensmittelüberwachungsbehörden wiederholt Rattenbefall und Mängel an der Gebäudesubstanz festgestellt. Nach Angaben des Landratsamts führte eine Verbraucherbeschwerde zu einer ersten Kontrolle am 4. August 2026; weitere Inspektionen erfolgten am 1., 9. und 16. September 2026. In einem behördlichen Bescheid vom 11. September 2026 setzten die Behörden Zwangsgelder fest; für einzelne Kontrolltermine wurden zudem Bußgeldverfahren eingeleitet. Eine Frist zur Beseitigung offener baulicher Mängel wurde dem Unternehmen nach Mitteilung des Landratsamts bis zum 12. Oktober 2026 gesetzt.
Die Behörden berichten, dass Spuren von Kot in Bereichen mit noch nicht kommissionierter Ware gefunden worden seien. Hinweise darauf, dass bereits zur Auslieferung bestimmte oder ausgelieferte Verkaufsartikel kontaminiert an Filialen gelangt seien, lägen nach derzeitiger Auskunft nicht vor; betroffene Artikel seien vor Ort entsorgt worden. Das Landratsamt kündigte an, mindestens wöchentlich Kontrollen durchzuführen, bis der Befall beendet ist.
Norma bestätigte gegenüber Medienberichten den Befall im Zentrallager, wies aber Vorwürfe zurück, kontaminierte Ware an Filialen geliefert zu haben, und bezeichnete die Lage als „unter Kontrolle“. Das Unternehmen nannte Maßnahmen wie die Schließung auffälliger Eintrittsstellen, bauliche Nachbesserungen an Rolltoren sowie intensivere Schädlingsbekämpfung.
Fachleute und Behörden betonen, dass wiederholte Kontrollen, behördliche Anordnungen und die Androhung von Zwangsgeldern in der Praxis meist zu beschleunigten Sanierungsarbeiten führen. Länger andauernder Befall kann jedoch auf strukturelle Mängel bei Bau, Lagerlogistik oder Schädlingsmanagement hinweisen und erfordert eine dauerhafte Überprüfung von Hygieneprozessen und Arbeitsschutzmaßnahmen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt nach Aussage der zuständigen Behörde entscheidend, dass bislang keine belastbaren Hinweise vorliegen, wonach kontaminierte Ware in den Verkauf gelangt sei. Die Überwachungsbehörde setzt ihre Kontrollen fort und erwartet Nachweise für die erfolgte Mängelbeseitigung bis zum gesetzten Fristdatum.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).