Nach der am 22. Oktober 2026 vorgelegten Steuerschätzung hat Hessens Ministerpräsident Boris Rhein die Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher erneut eingefordert. Der CDU-Politiker sprach von einem notwendigen Signal für private Haushalte und Betriebe und drängte die Bundesregierung, die finanziellen Spielräume im Bundeshaushalt zu prüfen und eine schnelle Entscheidung vorzubereiten. Rhein äußerte sich im Anschluss an Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz.
Bislang hat die Bundesregierung vor allem das produzierende Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft entlastet. Eine allgemeine Absenkung der Stromsteuer für private Haushalte ist dagegen noch nicht beschlossen. Aus dem Bundesfinanzministerium heißt es, eine flächendeckende Senkung würde spürbare Mindereinnahmen verursachen; vor verbindlichen Beschlüssen seien tragfähige Finanzierungsoptionen notwendig. Die Steuerschätzung liefert dabei die zentrale Grundlage für die weitere Haushaltsplanung und verschärft die Abwägung zwischen Entlastungen und Konsolidierung.
Mehrere Länder hatten bereits vor der Steuerschätzung eine zügige Entscheidung angemahnt. Nach Angaben aus Länderkreisen streben die Regierungschefinnen und Regierungschefs eine einheitliche Entlastung an, um die Energiekosten in der Breite zu dämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Standorte zu stärken. Gleichzeitig verweisen Finanzressorts im Bund und in den Ländern auf die engen Spielräume infolge schwächerer Einnahmeerwartungen und bestehender Ausgabenbindungen.
Im Raum stehen unterschiedliche Modelle: Diskutiert wird eine Absenkung der Stromsteuer auf ein niedrigeres Niveau für alle Verbrauchergruppen. Parallel wird beraten, inwieweit Entlastungen auch über gesenkte Netzentgelte wirken können. Vertreter der Bundesregierung betonen, über den geeigneten Mix werde im Lichte der neuen Einnahmeprognose entschieden. Der genaue Zeitplan bleibt offen.
Die politischen Interessen sind klar konturiert: Aus Sicht von Ländern wie Hessen wäre eine flächendeckende Senkung ein kurzfristiger Beitrag zur Entlastung der Bevölkerung und ein Signal an Unternehmen, dass Energiekosten planbarer werden. Haushaltsseitig würden jedoch neue Prioritäten erforderlich, um die Einnahmeausfälle zu kompensieren. Aus dem Bundesfinanzministerium kommt daher der Hinweis, dass jede Entlastung mit einer Gegenfinanzierung unterlegt sein müsse.
Ob die Stromsteuer noch für 2026 angepasst wird oder erst mit dem Bundeshaushalt 2027 greift, hängt von den anstehenden Beratungen zwischen Bundesregierung, Bundestag und Ländern ab. Rhein und weitere Ministerpräsidenten pochen bis dahin auf Tempo – mit dem Argument, die aktualisierte Steuerschätzung schaffe die notwendige Datengrundlage für belastbare Beschlüsse.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).