Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz verbietet Hubschrauberspritzen im Mosel-Apollo-Gebiet ab 2027

Das Land kündigt an, in Schutzgebieten des Mosel-Apollofalters keine Ausnahmen für Hubschraubereinsätze mehr zuzulassen. In den Steillagen sollen ab 2027 genehmigte Sprühdrohnen eingesetzt werden.

Rheinland-Pfalz stoppt das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln per Hubschrauber in den Schutzgebieten des Mosel-Apollofalters. Die Landesregierung kündigte am 2. November 2026 an, dafür künftig keine Ausnahmegenehmigungen mehr zu erteilen. In schwer zugänglichen Steillagen sollen ab der Saison 2027 ausschließlich eigens genehmigte Sprühdrohnen eingesetzt werden. Die Deutsche Umwelthilfe wertete die Entscheidung als Ergebnis jahrelanger Verfahren und Eingaben.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) hat seit 2022 ein formales Verfahren für Drohneneinsätze etabliert. Verbindliche Hinweise regeln Antragstellung, Einsatzzeiten, zugelassene Wirkstoffe und Schutzabstände. Laut ADD werden die Vorgaben für das Mosel-Apollo-Gebiet derzeit konkretisiert; die Endfassung soll strenge Auflagen zu Mitteln, Einsatzfenstern, Abständen und Kontrollen enthalten.

Gerichte hatten 2026 in einzelnen Eilverfahren noch Anträge für Hubschrauberspritzungen zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und das Verwaltungsgericht Koblenz betonten dabei die komplexe Abwägung zwischen Pflanzenschutz und Artenschutz sowie die Notwendigkeit enger Auflagen. Mit der nun angekündigten Linie des Landes entfällt die bisherige Möglichkeit, in den betroffenen Zonen Ausnahmegenehmigungen für Hubschrauber zu erhalten.

Fachlich wird die Umstellung unterschiedlich bewertet. Befürworter verweisen auf die präzisere Steuerbarkeit von Drohnen, potenziell geringere Ausbringungsmengen und besser kontrollierbare Flugmuster in den Mosel-Steillagen. Winzerverbände sehen darin eine praktikable Lösung für Flächen, die maschinell kaum erreichbar sind. Naturschutzorganisationen mahnen hingegen, Verdriftung durch Luftwirbel sei auch bei Drohnen nicht auszuschließen; sie fordern überprüfbare Schutzvorgaben und ein engmaschiges Monitoring der Falterbestände.

Für Winzer und Dienstleister bedeuten die Änderungen eine Anpassung von Planung, Technik und Antragsverfahren. Entscheidend für die Wirkung im Naturhaushalt wird die Umsetzung im Detail sein: Neben der Einhaltung von Abständen und Wirkstofflisten nennen Fachleute die zeitliche Abstimmung der Behandlungen, Pufferzonen zu Brut- und Entwicklungsflächen des Mosel-Apollofalters sowie begleitendes Habitatmanagement als zentrale Stellschrauben.

Ob sich die Bestände des Mosel-Apollofalters an der Mosel durch das Ende der Hubschraubereinsätze ab 2027 messbar erholen, bleibt eine offene Frage. Das Land verweist auf das geplante Monitoring und kündigt an, die Vorgaben bei Bedarf nachzuschärfen. Die ADD will die Antragspraxis und Kontrollen in den Schutzgebieten entsprechend ausrichten.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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