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Rheinland-Pfalz zahlt 5.000 Euro je Hektar für dauerhafte Rodung von Weinbergen

Das Ministerium in Mainz kündigte am 9. September 2026 eine einmalige Prämie von 5.000 Euro pro Hektar für die dauerhafte Rodung produktiver Rebflächen an; Anträge sollen voraussichtlich ab November 2026 über das WeinInformationsPortal möglich…

Kurzmeldung

Das Land Rheinland‑Pfalz hat am 9. September 2026 eine befristete Prämie für Winzerinnen und Winzer bekanntgegeben, die produktive Rebflächen dauerhaft roden. Nach Angaben des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten erhalten Betriebe nach Bewilligung und nachweislich ordnungsgemäß durchgeführter Rodung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro pro Hektar. Die Auszahlung ist nach der Mitteilung spätestens im Oktober 2027 vorgesehen. Die Maßnahme soll das Produktionspotenzial reduzieren und so eine Marktentlastung im Weinsektor bewirken. Die Förderung soll einmalig angeboten und mit EU-Mitteln aus dem Sektorprogramm Wein der gemeinsamen Agrarpolitik finanziert werden.

Voraussichtlich ab November 2026 können Anträge elektronisch über das WeinInformationsPortal der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist, dass die zu rodende Fläche in der Weinbaukartei des Betriebs geführt wird und Traubenerntemeldungen für 2024 und 2025 vorliegen; zudem muss die Erntemeldung 2026 fristgerecht erfolgen. Ausgeschlossen sind Flächen, die in den letzten fünf Jahren an Umstrukturierungsförderungen teilgenommen haben, sowie Steillagen mit mehr als 30 Prozent Hangneigung.

Die Landesbehörde betont, dass bei Inanspruchnahme der Prämie für die betreffende Fläche für zehn Jahre keine Genehmigung zur Wiederbepflanzung erteilt werden kann und Neuanpflanzungsanträge des Betriebes gelöscht werden. Damit verbindet die Regelung rechtliche wie praktische Folgen für die künftige Betriebsstruktur.

Reaktionen aus der Branche fallen unterschiedlich aus: Verbände sehen die Zahlung als Entlastung für belastete Betriebe, Umweltorganisationen fordern genaue Prüfung ökologischer Folgen. Das Ministerium kündigte Beratung und Kontrollen zur Einhaltung der Fördervoraussetzungen an. Konkrete Angaben zu erwarteter Flächensumme oder zu Haushaltsmitteln nennt die Mitteilung nicht; Umfang und Folgeeffekte hängen von der Zahl der Anträge und der weiteren Haushaltsplanung ab.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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