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Sachsen-Anhalt meldet 185 tote Nutztiere nach 54 Wolfsangriffen 2026

Sachsen-Anhalt verzeichnet laut aktueller Rissstatistik 185 getötete Nutztiere in 54 Wolfsübergriffen. Das Landesverwaltungsamt gibt Kommunen neue Handlungsempfehlungen an die Hand.

In Sachsen-Anhalt sind im laufenden Jahr 2026 bislang 54 bestätigte oder als möglich eingestufte Wolfsübergriffe auf Nutztiere erfasst worden. Dabei wurden nach Angaben des Landesamts für Umweltschutz (LAU) und des dort angesiedelten Wolfskompetenzzentrums insgesamt 185 Tiere getötet. Die Zahlen gehen aus der aktuellen Rissstatistik des Landes hervor und dienen den Behörden als Grundlage für weitere Schritte.

Als Reaktion auf die jüngsten Fälle hat das Landesverwaltungsamt (LVWA) einen Erlass mit konkreten Handlungsempfehlungen an Landkreise und kreisfreie Städte veröffentlicht. Er beschreibt das standardisierte Vorgehen bei Sichtungen, bei verletzten oder tot aufgefundenen Tieren sowie nach Übergriffen auf Nutztiere. Zudem erläutert der Erlass Zuständigkeiten und rechtliche Möglichkeiten der Behörden im Umgang mit dem Wolf. Die darin herangezogenen Fallzahlen beziehen sich auf die laufende Landesstatistik für 2026.

Aus den amtlichen Daten geht hervor, dass Schafe den Großteil der Verluste ausmachen. Langzeitbeobachtungen des LAU zeigen, dass in Sachsen-Anhalt rund 86,7 Prozent der getöteten Nutztiere Schafe sind. Die Zahl der Wolfsübergriffe schwankt saisonal und nimmt im Herbst und Winter tendenziell zu. Fachleute führen dies unter anderem auf den gestiegenen Nahrungsbedarf in Rudeln mit Jungtieren und auf veränderte Wildverfügbarkeit zurück.

Bundesweit prägt eine rechtliche Neuordnung den Rahmen: Im Frühjahr 2026 wurde der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Damit sollen die Länder in Konfliktlagen schneller handeln können. Sachsen-Anhalt hatte bereits zuvor Verfahren für zügige Entscheidungen über mögliche Entnahmen vorbereitet. Nach bisherigen Verlautbarungen wurde eine Entnahme auf dieser Grundlage im Land jedoch noch nicht vollzogen. Unabhängig davon verweisen die Landesbehörden auf bestehende Ausgleichsregelungen: Schäden an Nutztierhaltungen werden ersetzt, sofern vorgegebene Schutzvorkehrungen eingehalten wurden.

Für Halter empfiehlt das Wolfskompetenzzentrum neben beweidungsangepassten Zäunen den Einsatz von Herdenschutzhunden sowie eine engmaschige Betreuung der Herden. Politik und Verwaltung arbeiten daran, die Schutzinteressen von Nutztierhaltern mit den gesetzlichen Naturschutzvorgaben in Einklang zu bringen. Über weitere Maßnahmen wollen Land und Landkreise in den kommenden Wochen beraten. Maßgeblich bleibt dabei der rechtliche Rahmen des aktuellen LVWA-Erlasses und die fortlaufend aktualisierte Rissstatistik des LAU.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen