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Sachsen prüft Sabbaticals für Lehrkräfte trotz Lehrermangel – was derzeit gilt

In Sachsen wird am 7. Oktober 2026 erneut diskutiert, ob Lehrkräften weiterhin Sabbaticals genehmigt werden können. Das Kultusministerium verweist auf Arbeitszeitkonten und Entscheidungen im Einzelfall.

Kurzmeldung

In Sachsen ist am 7. Oktober 2026 erneut die Frage aufgerufen, ob Lehrkräften weiterhin Sabbaticals eingeräumt werden können – und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Angesichts angespannter Unterrichtsversorgung verweist das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) auf rechtliche Spielräume, aber auch auf Grenzen durch Personalplanung und Haushalt.

Rechtsgrundlage ist die Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung. Sie regelt Arbeitszeit, Anrechnungsstunden und dienstliche Freistellungen. Ein allgemeiner Anspruch auf längere Auszeiten ist darin nicht vorgesehen. Genehmigungen bleiben Verwaltungsentscheidungen, die an dienstrechtliche und haushaltsrechtliche Vorgaben gebunden sind und die Unterrichtsversorgung an der jeweiligen Schule berücksichtigen müssen. Damit sind Sabbaticals in Sachsen rechtlich möglich, aber nicht garantiert.

Als neues Instrument hat das SMK am 15. Mai 2026 freiwillige Arbeitszeitkonten angekündigt. Beschäftigte können damit Zeitguthaben ansparen, die – vorbehaltlich der Versorgungslage – für Auszeiten genutzt werden können. Nach Ministeriumsangaben sollen die Konten zugleich Planbarkeit auf Seiten der Dienststellen verbessern. In der Praxis heißt das: Sabbatical-ähnliche Modelle sind nur dort realisierbar, wo Vertretungen gesichert und Budget- sowie Dienstrecht eingehalten werden.

Für Schulleitungen und Schulträger bleibt die operative Herausforderung, Unterrichtsausfälle zu vermeiden. In Regionen mit knapper Personaldecke dürften längere Freistellungen schwerer genehmigt werden als an gut versorgten Standorten. Einheitliche, landesweite Zusagen gibt es nicht; maßgeblich sind die aktuelle Unterrichtsversorgung, die jeweilige Personalsituation und die Vorgaben des SMK. Konkrete Entscheidungen fallen daher im Einzelfall.

Unabhängig von der Rechtslage ist der politische Druck hoch: Der Lehrermangel verschärft die Abwägung zwischen individueller Entlastung und Sicherung des Regelbetriebs. Befürworter verweisen auf Bindungswirkung und Gesundheitsschutz, Gegner auf die Gefahr zusätzlicher Ausfälle. Ob die Arbeitszeitkonten den Zielkonflikt entschärfen, wird sich erst nach einer längeren Laufzeit zeigen. Bis dahin bleibt der Rahmen klar: Ohne tragfähige Vertretung und ohne belastbare Planung sind Sabbaticals kaum durchsetzbar – mit gesicherter Unterrichtsversorgung hingegen weiterhin möglich.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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