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Sachsen weitet Einsatz von ‘Wiedererkennern’ in Polizei und Ermittlungen aus

Die Sächsische Polizei setzt zunehmend auf speziell geschulte Beamtinnen und Beamte mit außergewöhnlicher Fähigkeit zur Gesichtswiedererkennung. Offizielle Detailangaben zu Auswahl und Dokumentation fehlen bisher öffentlich.

Kurzmeldung

Die Polizei des Freistaats Sachsen baut den Einsatz sogenannter Wiedererkenner aus: Dabei handelt es sich um Beamtinnen und Beamte, die nach internen Tests oder Erfahrungen überdurchschnittlich gut Gesichter wiedererkennen können und deshalb bei Demonstrationen, Großereignissen und in Ermittlungsverfahren hinzugezogen werden. Regionalberichte nennen einzelne Einsätze der Polizeidirektionen Dresden und Chemnitz; ein Beitrag von Radio Dresden berichtet von einer aktuellen Zahl von zehn offiziell geführten Wiedererkennern in Sachsen. Parallel berichten Pressemitteilungen der Polizeidirektion Dresden, dass dort eigene Wiedererkenner sowohl haupt- als auch nebenamtlich tätig sind.

Die Behörden betonen, die Arbeit der Wiedererkenner ergänze bestehende Ermittlungsverfahren und diene insbesondere der schnellen Identifizierung in Menschenansammlungen oder bei der Sichtung von Videomaterial. Technische Gesichtserkennungssysteme unterliegen in Deutschland strengeren rechtlichen Vorgaben; Wiedererkenner seien ein nicht-technisches Mittel, das operative Flexibilität biete.

Datenschutz– und Rechtsgutachter warnen zugleich vor Überschätzung individueller Erinnerungsleistungen: Belastbarkeit, Fehlerquoten und die Beweiswürdigung vor Gericht müssten klar dokumentiert und durch weitere Beweismittel abgesichert werden. Öffentlich zugängliche Angaben zu verbindlichen Auswahlverfahren, Prüfstandards und ländesweit einheitlichen Dokumentationspflichten in Sachsen fehlen bislang; ohne diese Informationen lässt sich die Methode nicht vollständig im rechtsstaatlichen Rahmen bewerten.

Verantwortliche Stellen nennen aus Gründen der Einsatztaktik und zum Schutz betroffener Personen in der Regel keine Namen der Wiedererkenner und arbeiten häufig verdeckt. Für die Bewertung der Praxis sind deshalb zentrale Nachfragen an das Innenministerium und an die Landespolizei nötig: insbesondere zu formalen Auswahlkriterien, zu Schulungs- und Prüfprotokollen sowie zu Vorgaben für die Dokumentation von Identifizierungen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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