Die Berentzen-Gruppe und der US-Spirituosenhersteller Sazerac haben am 21. September 2026 eine Zusammenschlussvereinbarung geschlossen. Sazerac kündigte an, ein freiwilliges, öffentliches Barübernahmeangebot für alle Aktien von Berentzen zu einem Preis von 5,55 Euro je Anteilsschein vorzulegen. Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe unterstützen das Vorhaben, wie das Unternehmen aus Haselünne mitteilte.
Mit dem Schritt strebt Sazerac die Kontrolle bei dem Emsländer Getränke- und Spirituosenhersteller an und begründet dies mit dem Ziel, seine Präsenz in Europa zu stärken. In begleitenden Unternehmensangaben ist von einer stärkeren Plattform für das Spirituosengeschäft in Europa die Rede. Sazerac mit Hauptsitz in New Orleans tritt international auf und ist in den vergangenen Jahren durch Zukäufe gewachsen.
Für die Anteilseigner ist vor allem der gebotene Preis maßgeblich. Die angekündigten 5,55 Euro je Aktie liegen nach Angaben aus den Mitteilungen über dem jüngsten Börsenkursniveau. Verbindlich wird das Vorhaben jedoch erst mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage und der anschließenden Annahmefrist nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Bis dahin bleibt es ein angekündigtes, von den Organen der Zielgesellschaft befürwortetes Angebot – kein vollzogener Eigentümerwechsel.
Die Transaktion steht zudem unter dem Vorbehalt regulatorischer Prüfungen. Üblich sind fusions- und kartellrechtliche Freigaben sowie mögliche Vollzugsbedingungen. Deren Umfang und Zeitplan sind noch offen. Aussagen über Zusagen zu Standorten oder Beschäftigung liegen derzeit nicht vor und wurden von den Unternehmen nicht konkretisiert.
Berentzen mit Marken im Spirituosen- und alkoholfreien Segment ist einer der ältesten Getränkeanbieter Deutschlands. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit seine Erwartungen an das Marktumfeld wiederholt angepasst. Der nun angekündigte Schritt eröffnet strategische Optionen, birgt aber auch Unsicherheiten für Belegschaft, Lieferketten und Markenführung, über deren Ausgestaltung erst nach Vorlage der Angebotsunterlage und möglichen Freigaben entschieden werden kann.
Die heutigen Mitteilungen bilden den aktuellen Nachrichtenstand. Weitere Details – etwa zur genauen Zeitplanung des öffentlichen Angebots, zu Mindestannahmeschwellen oder zu Bedingungen – werden die beteiligten Unternehmen nach eigenen Angaben zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).