Die Landesplanung zur Krankenhausreform sieht vor, die Inselklinik Wyk auf Föhr zum 1. Januar 2028 in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung umzuwandeln. Nach Angaben aus den aktuellen Regionalgesprächen wäre damit verbunden, dass die bisher rund um die Uhr geöffnete Notaufnahme in ihrer heutigen Form entfällt und stationäre chirurgische Leistungen reduziert werden. Das Landesgesundheitsministerium begründet die Neuordnung mit dem Ziel, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung landesweit zu sichern und Angebote stärker regional zuzuschneiden.
Widerspruch kommt von kommunaler Seite. Das Amt Föhr-Amrum und mehrere Kommunalvertreter aus Wyk auf Föhr kritisieren, die geplanten Einschnitte gefährdeten die Versorgungssicherheit für Insulanerinnen und Insulaner sowie Gäste. Sie verlangen, dass vor einer Umstellung verbindliche Festlegungen zu Sicherstellung, Verlegung und Erreichbarkeit alternativer Angebote getroffen und veröffentlicht werden. Insbesondere für die Akutversorgung fordern sie klare Zusagen zu Mindestleistungen vor Ort und zu Rettungsmitteln für den Transport ins Klinikum Nordfriesland auf dem Festland.
Die Landespläne skizzieren eine engere Verzahnung ambulanter und stationärer Angebote. Vorgesehen ist, die Inselklinik Wyk auf Föhr stärker mit kooperierenden Praxen zu verbinden und die Notfallversorgung organisatorisch neu zu strukturieren. Statt einer vollumfänglichen Notaufnahme wäre ein anderes, abgestuftes Modell der Ersteinschätzung und Behandlung denkbar, das bei Bedarf zügige Verlegungen sicherstellen soll. Konkrete Leistungsentscheidungen wurden in den Regionalgesprächen noch nicht abschließend getroffen.
Offen bleiben zentrale Punkte: Welche stationären Leistungen dauerhaft vorgehalten werden, wie Übergangsfristen gestaltet sind und welche Transportzeiten bei Verlegungen nach Nordfriesland oder in andere Kliniken realistisch eingeplant werden müssen. Das Landesgesundheitsministerium verweist darauf, dass die Detailfestlegung des Leistungsspektrums mit den betroffenen Einrichtungen abgestimmt werde und weitere Gespräche folgen. Verbindliche Beschlüsse zum künftigen Angebot der Inselklinik sind öffentlich bislang nicht dokumentiert.
Für die Region Schleswig-Holstein hätten die Pläne spürbare Folgen: Der Rettungsdienst müsste Prozesse und Kapazitäten anpassen, die Inselkommunen bräuchten belastbare Vereinbarungen zur Akutversorgung, und die Kooperation zwischen der Inselklinik Wyk auf Föhr, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie dem Klinikum Nordfriesland müsste vertraglich und organisatorisch konkretisiert werden. Bis zur anvisierten Umstellung 2028 bleibt entscheidend, ob das Land die geforderten Nachweise zur Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Qualität der Notfallversorgung auf den Nordseeinseln vorlegt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).