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Schöffe befangen: Mordprozess in Stade beginnt neu

Das Landgericht Stade setzt den Wistedter Mordprozess wegen Besorgnis der Befangenheit eines Schöffen neu an. Neuer Auftakt ist am 22. Oktober 2026.

Der Mordprozess um den gewaltsamen Tod eines Mannes aus Wistedt wird vor dem Landgericht Stade neu begonnen. Anlass ist die Besorgnis der Befangenheit eines Schöffen. Das Gericht hat das Verfahren deshalb neu angesetzt; der Neustart der Hauptverhandlung findet am 22. Oktober 2026 statt.

Nach Angaben aus dem Gericht und der Verteidigung hatte die Verteidigung den Schöffen abgelehnt. Zur Begründung schilderte sie eine Äußerung auf dem Weg zum Gerichtssaal, aus der sie eine Vorverurteilung des Angeklagten ableitete. Die Kammer schloss sich der Befangenheitsrüge an. Damit liegt ein objektiver Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des betroffenen Schöffen zu begründen. Das Gericht betonte zugleich, dass mit dieser Entscheidung keine Aussage zur Schuldfrage getroffen sei.

Die Verfahrensfolge ist klar: Die bisherige Beweisaufnahme muss vollständig wiederholt werden. Die Schwurgerichtskammer wird die Hauptverhandlung in neuer Besetzung erneut eröffnen und Zeuginnen, Zeugen sowie Sachverständige nochmals hören. Für die Prozessbeteiligten bedeutet das zusätzlichen organisatorischen Aufwand und eine Verzögerung bis zu einem Urteil.

Der Angeklagte ist 61 Jahre alt. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, in Wistedt seinen Vater getötet zu haben. Er gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Die Verteidigung hatte die beanstandete Schöffenäußerung als Beleg dafür gewertet, dass das Recht auf ein faires, unparteiisches Verfahren gefährdet sei. Das Gericht stellt in solchen Fällen die gesetzlich geforderte neutrale Besetzung sicher; wird Befangenheit bejaht, ist eine Fortführung mit dem bisherigen Gremium ausgeschlossen.

Rechtlich stützt sich das Vorgehen auf die Vorschriften zur richterlichen Unparteilichkeit. Bereits der Anschein mangelnder Neutralität kann genügen, um die Besetzung zu ändern. In Strafverfahren ist dies besonders folgenreich, weil eine notwendige Wiederholung der Beweisaufnahme frühere Verhandlungsschritte entwertet. Die 4. große Strafkammer in Stade hat den Neustart öffentlich bekannt gegeben.

Der Fall bleibt überregional beachtet, weil eine Neubeginn-Entscheidung in einem laufenden Schwurgerichtsverfahren selten ist und regelmäßig Terminpläne von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung neu ordnet. Zugleich unterstreicht der Schritt die Bedeutung verfahrensrechtlicher Fairness, die auch bei schwersten Vorwürfen wie Mord strikt gewahrt werden muss.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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