Kurzmeldung
Die Landeshauptstadt Schwerin beziffert die anstehende Sanierung des Wasserturms Neumühle auf rund drei Millionen Euro. Das geht aus jüngsten Auskünften der Verwaltung an Fraktionen in der Stadtvertretung hervor. Demnach sind alters- und witterungsbedingte Schäden so erheblich, dass Sicherungs- und Instandsetzungsarbeiten notwendig sind. Der denkmalgeschützte Turm bleibt weiterhin für Besucher geschlossen. Prüfungen zum Zustand des Reinwasserbehälters im Inneren sind nach Angaben der Stadt noch nicht abgeschlossen.
Konkrete Zeitpläne für Planung, Ausschreibung und Bau nannte die Verwaltung bislang nicht. Zunächst sollen vertiefende Gutachten den baulichen Bedarf, den Umfang denkmalpflegerischer Maßnahmen und Prioritäten zwischen statischer Sicherung und äußerer Instandsetzung klären. Parallel prüft die Stadt Fördermöglichkeiten und Finanzierungsmodelle. Ein förmlicher Beschluss zur Umsetzung steht noch aus.
Der Wasserturm Neumühle ist ein prägnantes historisches Bauwerk im Schweriner Stadtteil Neumühle und Teil des früheren Versorgungsensembles rund um das Wasserwerk Mühlenscharrn. Sein Erhalt unterliegt dem Denkmalschutz. Nach Auskunft der Verwaltung dient die nun genannte Kostenschätzung als Arbeitsgrundlage, bis Ergebnisse der Fachgutachten vorliegen. Aussagen zur endgültigen Bewertung des Reinwasserbehälters wurden ausdrücklich offengelassen.
Für Anwohnerinnen und Anwohner in Neumühle sind Infrastrukturarbeiten schon seit Monaten sichtbar. Im Umfeld laufen Maßnahmen an Straßen und Leitungen, darunter an der Schwalbenstraße sowie an der Straße Am Wasserturm. Diese Vorhaben sind unabhängig vom Wasserturm, könnten aber durch die spätere Sanierung logistisch berührt werden. Die Stadt kündigte an, Verkehrsführungen und Bauphasen bei Bedarf anzupassen, sobald Ablauf und Umfang der Turmarbeiten feststehen.
Die Verwaltung begründet die Dringlichkeit mit dem Schutz der Bausubstanz und sicherheitsrelevanten Aspekten. Über das künftige Nutzungskonzept äußerte sie sich noch nicht. Ob und in welchem Umfang Mittel von Land oder Bund für den Denkmalschutz eingeworben werden können, ist Gegenstand laufender Prüfungen. Weitere Details will die Stadt nach Abschluss der Gutachten und der Förderabstimmungen im zuständigen Gremium der Stadtvertretung vorlegen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).