Aktuell

Sechs Jahre Haft nach Unfallflucht: Landgericht Hildesheim verurteilt Raser

Das Landgericht Hildesheim hat einen 30-Jährigen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte 2025 in Bierbergen einen neunjährigen Jungen angefahren und floh; er fuhr ohne Fahrerlaubnis und stand laut Polizei unter Drogen.

Das Landgericht Hildesheim hat am 24. September 2026 einen 30 Jahre alten Mann zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafkammer sprach ihn des versuchten Mordes durch Unterlassen schuldig. Der Mann hatte Ende September 2025 in Bierbergen, einem Ortsteil der Gemeinde Hohenhameln im Landkreis Peine, mit einem hochmotorisierten SUV einen neunjährigen Jungen erfasst und den Unfallort anschließend verlassen, ohne ausreichende Hilfe zu leisten. Das Kind wurde schwer verletzt, unter anderem mit einer Schädelprellung.

Nach Darstellung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft Hildesheim fuhr der Angeklagte ohne gültige Fahrerlaubnis. Laut Polizei stand er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ermittler schätzten die Geschwindigkeit des Fahrzeugs an der späteren Kollisionsstelle auf bis zu 115 Kilometer pro Stunde; dort gilt innerorts Tempo 50. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hatte sieben Jahre Haft beantragt. Die Verteidigung plädierte auf viereinhalb Jahre. Das Gericht setzte die Strafe auf sechs Jahre fest.

Die Anklage war von einem versuchten Tötungsdelikt in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ausgegangen. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Unterlassen stützt sich auf das Unterlassen der gebotenen Hilfe nach dem Anfahren des Kindes. Das Nichtanhalten und Wegfahren nach der Kollision wertete das Gericht strafschärfend. Ob darüber hinaus weitere Tatbestände abgeurteilt wurden, blieb am Verhandlungstag offen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Hildesheim können binnen Frist Rechtsmittel einlegen. Angaben zu bereits eingelegten Rechtsmitteln lagen am Abend des 24. September nicht vor.

Der Fall hatte in Niedersachsen über den Gerichtsbezirk hinaus Aufmerksamkeit erregt. Zum einen, weil der Unfall in einer Ortsdurchfahrt geschah und die Ermittlungen eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung sowie Drogenkonsum ergaben. Zum anderen, weil die strafrechtliche Einordnung als versuchter Mord durch Unterlassen – bei gleichzeitig schwerer, aber nicht tödlicher Verletzung – die Abgrenzung von Vorsatzfragen in Verkehrssachen erneut in den Fokus rückte. Unabhängig von einer möglichen Revision macht das Urteil deutlich, dass Gerichte das Wegfahren ohne Hilfeleistung nach Kollisionen mit besonders schutzbedürftigen Personen als gravierende Pflichtverletzung bewerten.

Der Unfall ereignete sich Ende September 2025; über das Urteil wurde am 24. September 2026 berichtet.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen