Das Landgericht Neubrandenburg hat am 27. Oktober 2026 einen 51‑jährigen Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass der Mann im April 2026 in Prälank bei Neustrelitz mit einer Armbrust auf einen 32‑Jährigen geschossen und diesen tödlich verletzt habe. Die Entscheidung folgt auf einen Prozess, in dem das Gericht intensive Streitigkeiten und wechselseitige Drohungen zwischen den beiden Männern als Tatkontext darlegte.
Laut den Gerichtsangaben hatte es in der Sache vor Prozessbeginn bereits umfangreiche Ermittlungen der Ermittlungsbehörden gegeben. Zeugenaussagen und kriminaltechnische Befunde nähren nach Darstellung des Gerichts die Überzeugung, dass der Schuss aus kurzer Distanz erfolgte. Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, geschossen zu haben, bestritt jedoch, vorsätzlich getötet zu haben; er sagte, er habe den Tod des Nachbarn nicht gewollt. Das Gericht wertete die Beweislage anders und sprach die Tat als Totschlag gemäß der Anklage schuldig.
Der Fall hatte im April 2026 in der Region große Aufmerksamkeit erregt: Die Polizei war nach eigenen Angaben zu einem Haus in Prälank gerufen worden, nachdem ein Mann tot aufgefunden worden war. Medienberichten zufolge hatten sich die beiden Männer zuvor mehrfach heftig über Kurznachrichtendienste beschimpft und gegenseitig bedroht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tatfolge und die Vorgeschichte in ihrer Anklageschrift als erschwerend hervorgehoben.
Das Urteil nennt als Rechtsfolge eine mehrjährige Freiheitsstrafe; das Gericht berücksichtigte nach seinen Angaben sowohl die Schwere der Tat als auch persönliche Umstände des Angeklagten. Ob und wann ein Rechtsmittel eingelegt wird, war zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch offen. Zuständig für das Verfahren war die große Strafkammer des Landgerichts Neubrandenburg.
Die Verurteilung wirft Fragen nach Konfliktprävention in ländlichen Nachbarschaften und nach der Gefährdung durch Armbrüste auf. In Deutschland unterliegen Armbrüste zwar nicht der Waffenrechtsverordnung für Schusswaffen, die Debatte über Erlaubnispflichten und Sicherheitsauflagen wird nach solchen Fällen regelmäßig neu geführt. Konkrete gesetzliche Änderungen ergeben sich aus dem Urteil nicht unmittelbar; mögliche politische oder rechtliche Reaktionen blieben bislang unbestätigt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).