Baden-Württemberg

Seewald klagt gegen Genehmigung für vier weitere Windräder

Die Gemeinde Seewald hat am 19. September 2026 Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für vier zusätzliche Windenergieanlagen eingereicht. Anlass ist ein Bescheid des Landratsamts Freudenstadt vom April 2026.

Die Gemeinde Seewald hat am 19. September 2026 Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für vier weitere Windenergieanlagen erhoben. Der angefochtene Bescheid des Landratsamts Freudenstadt datiert vom 21. April 2026; der Genehmigungsantrag war am 27. Januar 2026 gestellt worden. In ihrer Klage verweist die Gemeinde auf Schutzinteressen von Seewald und dem Ortsteil Besenfeld. Sie kritisiert eine zu starke räumliche Verdichtung von Anlagen, befürchtet Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbilds sowie Belastungen durch Lärm und verweist auf den Schutz von Quellen.

Der Rechtsstreit fügt sich in eine länger währende Auseinandersetzung über die weitere Konzentration von Windkraft im Nordschwarzwald. Nach kommunalen Angaben stehen auf dem Gebiet der Gemeinde bereits mehrere Anlagen, zudem sind in der Umgebung zusätzliche Projekte in Betrieb gegangen oder im Bau. Die Gemeinde betont, sie unterstütze den Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich, fordere jedoch verbindliche Mitbestimmung bei Standortfragen und eine ausgewogene Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Energiewende und lokalen Belangen.

Die nun streitige Genehmigung betrifft vier zusätzlich geplante Windenergieanlagen, die an einen bereits genehmigten Windpark anschließen sollen. Antragstellerin im Verfahren ist die ATE Windpark Seewald II GmbH & Co. KG. In den Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird das Vorhaben als Teil eines zusammenhängenden Projekts geführt. Das Landratsamt verweist darauf, dass die formalen Anforderungen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens erfüllt worden seien. Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens erfolgte am 24. April 2026.

Im Prozess wird es voraussichtlich um die rechtliche Gewichtung konkurrierender Interessen gehen. Dazu zählen Lärmimmissionsschutz, Landschaftsschutz und Quellenschutz auf der einen Seite sowie energie- und klimapolitische Ziele des Landes Baden-Württemberg auf der anderen. In vergleichbaren Verfahren haben Gerichte Genehmigungen teilweise bestätigt, in Einzelfällen aber Nachbesserungen oder ergänzende Auflagen gefordert, wenn Abwägungen als unzureichend galten. Welche Fristen und Instanzen konkret greifen, ergibt sich aus dem Genehmigungsbescheid und den kommunalen Beschlüssen, mit denen der Gemeinderat die Klage vorbereitet hat.

Offen sind die Folgen des Verfahrens für den weiteren Ausbau: Sollte das Gericht die Genehmigung aufheben, müssten die Planungen gestoppt oder überarbeitet werden. Bleibt der Bescheid bestehen, könnte der Ausbau fortgesetzt werden, möglicherweise unter zusätzlichen Auflagen. Der Fall gilt in der Region als Prüfstein dafür, wie kommunale Beteiligungsrechte und landesweite Ausbauziele künftig austariert werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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