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Seitliche Kollision auf B 109 bei Anklam: Zwei Autos, kein Personenschaden

Am 10. Oktober 2026 kollidierten auf der Bundesstraße 109 zwischen Anklam und Ducherow zwei Fahrzeuge bei einem Überholmanöver; Polizeiangaben zufolge entstand Sachschaden, verletzt wurde niemand.

Am 10. Oktober 2026 gegen 14:30 Uhr sind auf der Bundesstraße 109 zwischen Anklam und Ducherow zwei Pkw seitlich zusammengestoßen. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Neubrandenburg ereignete sich der Unfall, als zwei Fahrzeuge innerhalb einer Fahrzeugkolonne aus Richtung Anklam kommend überholten: Ein 39-jähriger Fahrer befand sich bereits im laufenden Überholvorgang, als eine 19-jährige Fahrerin vor ihm ebenfalls zum Überholen ansetzte. Nach bisherigen Ermittlungen übersah die 19-Jährige den bereits zum Überholen ansetzenden Mann; in der Folge kam es zum seitlichen Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. (Polizeiliche Lageeinschätzung, Stand: 10. Oktober 2026). ([polizei.pressportal.de](https://polizei.pressportal.de/regional/Anklam?utm_source=openai))

Laut Polizeiangaben wurde bei dem Zusammenstoß niemand verletzt; beide Fahrzeuge blieben fahrbereit. Der Sachschaden wird auf rund 14.000 Euro geschätzt. Die Ermittlungen zur Unfallursache erfolgten vor Ort durch die Polizeiinspektion; nähere Angaben zu Geschwindigkeiten oder konkreten Abläufen machte die Behörde in der veröffentlichten Mitteilung nicht. NDR-Regionalnachrichten berichteten am 11. Oktober 2026 über den Vorfall mit Verweis auf die polizeiliche Presseinformation und die genannten Eckdaten. ([ndr.de](https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/vorpommern/zwei-autos-bei-anklam-seitlich-zusammengestossen%2Cmvregiogreifswald-5856.html))

Der Fall reiht sich in eine Reihe von Verkehrsunfällen auf der B 109 ein, die regional wiederholt zu Sperrungen und Beratungen über Sicherheitsmaßnahmen geführt haben. Für die unmittelbare Unfallanalyse ist in diesem Fall entscheidend, dass es sich um ein gleichzeitiges Überholmanöver innerhalb einer Kolonne handelte; solche Konstellationen erhöhen das Risiko von Fehleinschätzungen zum Abstand und zur Verkehrslage hinter dem eigenen Fahrzeug. Die Polizei weist routinemäßig auf die Gefährdung durch riskante Überholvorgänge hin und nennt als präventive Maßnahmen erhöhte Aufmerksamkeit, genügend Seiten- und Toleranzabstand sowie gegebenenfalls das Abwarten bis zu klarer Sicht- und Verkehrslage. (Einschätzung polizeilicher Präventionshinweise). ([polizei.pressportal.de](https://polizei.pressportal.de/regional/Anklam?utm_source=openai))

Die Meldung dokumentiert einen Sachschadenereignis ohne Personenschaden; ob die Polizei nach Abschluss der Ermittlungen ein Buß- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund des Überholens einleitet, bleibt den abschließenden polizeilichen und gegebenenfalls juristischen Feststellungen vorbehalten. Die hier wiedergegebenen Fakten stützen sich auf die offizielle Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Neubrandenburg sowie die Berichterstattung des Norddeutschen Rundfunks mit Stand 10. und 11. Oktober 2026.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen