Mecklenburg-Vorpommern

Sozialdemokraten, Linke und Grüne verweigern AfD das Landtagspräsidium in Mecklenburg-Vorpommern

SPD, Linke und Grüne im Landtag Mecklenburg-Vorpommern weisen die AfD-Forderung nach dem Landtagspräsidium zurück und verweisen auf die Rolle des Amtes und parlamentarische Gepflogenheiten.

SPD, Linke und Grüne im Landtag Mecklenburg-Vorpommern haben den Anspruch der AfD auf das Amt des Landtagspräsidenten zurückgewiesen. Vertreter der drei Fraktionen erklärten am 25. September 2026, es gebe keinen Automatismus, wonach die stärkste Fraktion den Präsidenten stelle. Das Amt sei repräsentativ und integrationsstiftend und verlange eine Person, die für die Glaubwürdigkeit des Parlaments einstehe.

Auslöser war ein Schreiben des AfD-Fraktionsvorsitzenden Enrico Schult, in dem die AfD nach ihrem Wahlerfolg die Besetzung des Präsidiums für sich reklamierte. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis der Landtagswahl vom 22. September 2026 entfallen von 71 Sitzen 32 auf die AfD, 29 auf die Sozialdemokratische Partei Deutschlands sowie jeweils 5 auf Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Diese Kräfteverhältnisse bestimmen nun die Gespräche über Protokollränge, Gremien und die Wahl des Präsidiums, die in der konstituierenden Phase des neuen Parlaments ansteht.

Die SPD kündigte Sondierungsgespräche mit Linken und Grünen an, um eine tragfähige parlamentarische Mehrheit zu organisieren. Aus den Reihen dieser Fraktionen heißt es, Maßstab sei die Funktionsfähigkeit des Hauses und die Würde des Amtes, nicht ein bloßes Größenkriterium. Zugleich verweisen sie auf dokumentierte Aussagen und Vorgänge bei einzelnen AfD-Abgeordneten, die aus ihrer Sicht mit den Anforderungen an das Amt nicht vereinbar seien. Diese Einordnung ist eine politische Bewertung der drei Fraktionen.

Die AfD kritisierte die Zurückweisung als Missachtung des Wählerwillens und bekräftigte ihre Auffassung, die stärkste Fraktion solle auch repräsentative Ämter besetzen. Ein rechtlicher Anspruch der stärksten Fraktion auf das Landtagspräsidium besteht jedoch nicht; der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wählt den Präsidenten in geheimer Abstimmung. Die Entscheidung fällt erst in einer der ersten Sitzungen des neuen Parlaments. Bis dahin bleiben Verfahrens- und Personalfragen offen.

Hintergrund: In deutschen Parlamenten galt teils die Übung, der stärksten Fraktion das Präsidentenamt zu überlassen. Diese Praxis ist politisch umstritten und rechtlich nicht bindend. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Amt mit weitreichenden Ordnungs- und Repräsentationsaufgaben verbunden und soll die Arbeitsfähigkeit und Ausgewogenheit des Hauses sichern. Vor diesem Hintergrund betonen SPD, Linke und Grüne die Verantwortung, eine Kandidatur zu unterstützen, die breite Akzeptanz im Plenum finden kann.

Die weitere Entwicklung hängt von den anstehenden Gesprächen zwischen den Fraktionen und der formellen Wahl des Präsidiums ab. Konkrete Personalvorschläge aus den demokratischen Fraktionen wurden bisher nicht offiziell benannt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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