Politik

Sozialdemokratische Partei Deutschlands fordert Änderungen vor Kabinettsbeschluss zur Pflegereform am 30. September 2026

Kurz vor dem für den 30. September 2026 angekündigten Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz pochen SPD-Fraktionsvertreter auf einen Solidarausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung oder weitergehende Systemänderungen.

Kurzmeldung

Vor dem für den 30. September 2026 geplanten Beschluss des Bundeskabinetts über das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) haben Vertreterinnen und Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands bei Beratungen in Bremen am 29. September 2026 erneut Nachbesserungen gefordert. Matthias Miersch, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, verlangte nach Angaben der Partei ein „gemeinsames solidarisches System“ oder mindestens einen „fairen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung“, um das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung zu wahren. Diese Position wurde gleichermaßen von sozialpolitischen Verbänden und Teilen der Ersatzkassen unterstützt.

Die vorliegenden Regierungsentwürfe sehen vor allem Maßnahmen zur Kostendämpfung und zur Begrenzung von Eigenanteilen in der stationären Pflege vor; zugleich sind Änderungen bei Zugangsvoraussetzungen zu Pflegegraden und der Abbau einzelner Entlastungsleistungen umstritten. Vertreter der Union betonten wiederholt, die Reform solle kurzfristig Kostenbegrenzungen und zielgerichtete Leistungsanpassungen bringen; eine strukturelle Zusammenführung von privater und sozialer Pflegeversicherung lehnen sie bislang ab und befürworten stattdessen die Einsetzung einer Expertinnen- und Expertenkommission für weitergehende Prüfaufträge.

Der Verband der Ersatzkassen forderte eine Sicherung der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung und warnte vor einer Verschlechterung der Beitragssituation, sollten Einsparungen einseitig auf Pflegebedürftige und Angehörige verlagert werden. Sozialverbände verlangten einen Solidarausgleich zwischen den Versicherungssystemen, um Pflegearmut zu vermeiden.

Sollte sich die Koalition bis zum Kabinettsdatum nicht einigen, prüfen die Beteiligten laut mehreren Verlautbarungen eine Verschiebung des Beschlusses oder die Übertragung weitergehender Aufgaben an eine Kommission mit Berichtspflicht im Frühjahr 2027. Endgültige Entscheidungen hängen von der Sitzung des Bundeskabinetts am 30. September 2026 ab; Aussagen in diesem Bericht beruhen auf veröffentlichen Stellungnahmen von Partei- und Verbandsvertretern vom 28. bis 29. September 2026.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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