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Sozialdemokratische Partei verlangt Tarifvorbehalt bei geplanter Wochenarbeitszeit

Am 5. Oktober 2026 hat die SPD-Basis in einem Positionspapier gefordert, eine gesetzliche Öffnung hin zur Wochenarbeitszeit dürfe nur mit einem klaren Tarifvorbehalt erfolgen. Die Forderung bringt die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes in die…

Kurzmeldung

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) hat am 5. Oktober 2026 ein Positionspapier vorgelegt, in dem die Parteibasis einen verbindlichen Tarifvorbehalt für jede Einführung einer Wochenarbeitszeit verlangt. Dem Papier zufolge dürfe eine gesetzliche Öffnung des Arbeitszeitgesetzes zugunsten einer wöchentlichen statt ausschließlich täglichen Höchstgrenze nur möglich sein, wenn tarifvertragliche Regelungen dies ausdrücklich vorsehen.

Hintergrund ist ein seit 2025 laufender Regierungsprozess zur Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts, den die Koalition im Koalitionsvertrag verankert hat. Das Bundesarbeitsministerium hatte im Sommer 2026 einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt, der unter anderem die Möglichkeit einer Wochenarbeitszeit diskutiert und tarifvertraglichen Instrumenten größere Bedeutung beimessen will. In der Debatte steht besonders die Frage, ob Schutzstandards wie Ruhezeiten und Höchstarbeitsgrenzen durch Ausnahmen verwässert werden könnten, wenn kein Tarifvorbehalt festgeschrieben wird.

Das Positionspapier der SPD-Basis bezeichnet den Tarifvorbehalt als "rote Linie": Gesetzliche Öffnungen zur Wochenarbeitszeit sollen demnach nur greifen, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber dies in verbindlichen Tarifverträgen regeln. Die Formulierung erhöht den innerparteilichen Druck auf die SPD-Bundesführung und auf Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Ohne Einigung zwischen Basis, Parteispitze und Koalitionspartnern drohen laut Einschätzung politischer Beobachter Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren und ein verschärfter Konflikt innerhalb der Partei.

Für die Praxis wäre entscheidend, in welchem Umfang tarifvertragliche Organisationen branchen- und betriebsbezogene Regelungen zu Wochenarbeitszeiten und Ruhezeiten aushandeln. Arbeitgeberverbände sehen in der Wochenarbeitszeit Möglichkeiten zur betrieblichen Flexibilisierung; Gewerkschaften warnen vor einer Aushöhlung von Schutzstandards. Rechtlich bleibt die Einbindung der Tarifautonomie ein zentrales Element der Debatte. Politisch entscheidet sich in den kommenden Wochen, ob und wie die Koalition die angekündigten Änderungen des Arbeitszeitgesetzes umsetzt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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