Kurzmeldung
Berlin, 17. Oktober 2026 – Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung) hat am 17. Oktober 2026 öffentlich gefordert, die Vergabe von Arztterminen in Deutschland gerechter zu gestalten und gesetzlich Versicherte besser zu stellen. Als zentrales Instrument schlägt der Verband eine tagesaktuelle Terminplattform vor, auf der Praxen einen Anteil ihrer verfügbaren Termine für gesetzlich Versicherte einstellen müssten. Ziel sei, die kurzfristige Terminvergabe nach medizinischer Dringlichkeit zu steuern und nicht nach Versicherungsstatus. Das Datum der Äußerung ist der 17. Oktober 2026; damit entsteht eine tagesaktuelle politische Debatte um Zugangsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung.
Die Forderung knüpft an bereits länger geführte Diskussionen zur Rolle digitaler Vermittlungsangebote an: Der Verband hatte in früheren Stellungnahmen elektronische Überweisung, elektronische Terminvermittlung und digitale Ersteinschätzung als mögliche Hebel benannt. Konkret bleibt offen, welche gesetzlichen Vorgaben oder Fristen Bund und Länder schaffen müssten, damit eine solche Plattform rechtssicher und mit ausreichender Vergütung für Praxen umgesetzt werden kann. Entscheidend ist nach Angaben des Verbands, dass Termine vorrangig nach medizinischer Dringlichkeit vergeben werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (Kassenärztliche Bundesvereinigung) reagierte umgehend kritisch. Ihre Vorstände verwiesen auf die bestehende Finanzierung und warnen, dass zusätzliche Vorgaben ohne Ausgleich die Kapazitäten in Praxen weiter einschränken könnten. KBV-Vorstände, unter denen auch Andreas Gassen genannt wird, betonen wiederholt, dass Budgetierungsregeln und fehlende Vergütung aktuell kurzfristige zusätzliche Termine begrenzen. Vor diesem Hintergrund warnen Fachärztinnen und Fachärzte vor Leistungseinschränkungen, sollten extrabudgetäre Zuschläge entfallen oder nicht ersetzt werden.
Die Debatte ist eingebettet in die laufenden Auseinandersetzungen um das sogenannte GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und Veränderungen im Terminservice: Ob es zu verbindlichen gesetzlichen Regelungen zur Terminvergabe oder zu einer verpflichtenden, tagesaktuellen Terminplattform kommt, ist offen. Damit bleibt die Forderung des Spitzenverbands zunächst ein politischer Impuls in der Diskussion um Zugangsgerechtigkeit zur ambulanten Versorgung; die Umsetzung hängt maßgeblich von rechtlicher Ausgestaltung und der Frage der Finanzierung ab.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).