Aktuell

Spuren auf der Andromeda: Gericht prüft Beweise im Nord-Stream-Prozess

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg stand am 5. November 2026 die forensische Auswertung von Spuren auf der Segeljacht Andromeda im Mittelpunkt des Nord-Stream-Prozesses.

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg hat am 5. November 2026 die Bewertung forensischer Funde auf der Segeljacht Andromeda den Verhandlungstag geprägt. Sachverständige und Ermittler des Bundeskriminalamts schilderten, welche Rückstände an Bord gesichert wurden und unter welchen Bedingungen Proben entnommen, transportiert und gelagert worden sind.

Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurden Partikel hochexplosiver Stoffe an mehreren Stellen der Jacht dokumentiert. Diskutiert wurden insbesondere die Möglichkeiten einer Kontamination sowie die Aussagekraft einzelner Partikel nach längerer Zeit und mehreren Umlagerungen. Die Bundesanwaltschaft verwies darauf, dass die Spuren Teil eines Bündels von Indizien seien, die in ihrer Gesamtschau bewertet werden müssten. Die Verteidigung bezweifelte die Eindeutigkeit der Funde, verwies auf mögliche alternative Erklärungen und monierte Lücken in der Kette der Spurensicherung.

Die Beweisaufnahme knüpft an frühere Ermittlungen an. Nach Darstellung der Anklage wurde die Andromeda im September 2022 an der Ostsee eingesetzt, um ein Kommando in den Bereich vor Bornholm zu bringen, wo die Nord-Stream-Pipelines am 26. September 2022 beschädigt wurden. In den Akten sind dazu unter anderem Routenangaben und Charterdaten aufgeführt; als ein möglicher Abgangsort wird Wiek auf Rügen genannt. Die Verteidigung bestreitet eine unmittelbare Beteiligung der Besatzung und warnt vor voreiligen Schlüssen aus einzelnen forensischen Funden.

Sachverständige erläuterten vor Gericht technische Aspekte der Detonationen, darunter Druck- und Schallwirkungen auf die Umgebung und Gefährdungen für die Schifffahrt. Zeugen beschrieben die Methodik der Spurensuche an Bord, die Auswahl der Probenorte und Maßnahmen zur Vermeidung von Verunreinigungen. Das Gericht trennte wiederholt zwischen gesicherten Tatsachen – etwa dokumentierten Rückständen – und Bewertungen, die erst im Rahmen der späteren Beweiswürdigung zusammengeführt werden sollen.

Der Prozess findet in einem politisch sensiblen Umfeld statt. Die Verhandlung in Hamburg berührt internationale Zuständigkeiten und diplomische Interessen, ohne dass sich daraus nach Ansicht des Senats unmittelbare Rückschlüsse auf Täterschaft oder Auftraggeber ergäben. Entscheidungen über den Beweiswert der Spuren bleiben dem weiteren Verlauf der Hauptverhandlung vorbehalten. Das Verfahren wird fortgesetzt; zusätzliche Zeugen und Gutachten sind angekündigt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk