Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen den Vermittlungsdienst „Handwerker‑Engel“ vor dem Landgericht Regensburg am 8. September 2026 ein Plädoyer gehalten und eine Freiheitsstrafe zur Bewährung sowie ein mehrjähriges Berufsverbot für den Angeklagten gefordert. Anlass der Verhandlung sind Vorwürfe, wonach der Dienst bundesweit über ein Call‑Center Notdienste vermittelte und dabei Kundinnen und Kunden wiederholt überhöhte Rechnungen berechnet haben soll. Das Verfahren war in den vergangenen Verhandlungsmonaten erheblich geschrumpft: Aus zunächst mehr als 200 in der Anklage aufgeführten Fällen verblieben im Lauf der Beweisaufnahme nur noch gut ein Dutzend Vorwürfe, die der Staatsanwaltschaft als ausreichend angezeigt erschienen.
Kern der Anklage ist gewerbsmäßiger Betrug in mehreren Fällen; zusätzlich wurde Wucher geprüft. Die Ermittlungen gegen die Betreiber von „Handwerker‑Engel“ hatten bereits seit 2022 bundesweit Aufmerksamkeit erregt. In einzelnen ursprünglich genannten Fällen bezifferte die Staatsanwaltschaft Zahlungen, die für vergleichsweise einfache Notdienste ungewöhnlich hoch ausfielen; interne Unterlagen und Zeugenaussagen bildeten einen Teil der Beweisaufnahme.
Das Landgericht Regensburg sah sich während der mehrmonatigen Verhandlung mit der Schwierigkeit konfrontiert, die einzelnen Fälle mit jeweils eigenen Zeugenaussagen und Belegen zu prüfen. Mehrere der ursprünglich angeklagten Mitbeschuldigten wurden zwischenzeitlich aus dem Verfahren entlassen oder erhielten Verfahrenserleichterungen, teils gegen Geldauflagen. Die öffentliche Berichterstattung und Verbraucherbeschwerden hatten das Verfahren von Anfang an begleitet.
Die Verteidigung betonte wiederholt, dass viele Einsätze als Notdienste erfolgten und daher höhere Sätze üblich seien; zudem bestritten die Anwälte eine bandenmäßige Vorgehensweise und verwiesen auf unzureichende Beweislage in vielen Einzelfällen.
Für Verbraucherrechtler bleibt der Fall ein Beispiel für die juristische und praktische Schwierigkeit, Geschäftspraktiken von Vermittlungsdiensten, Call‑Centern und vor Ort arbeitenden Handwerksbetrieben zu bewerten: Die Unterscheidung zwischen erlaubter Preisgestaltung bei Notdiensten und strafrechtlich relevanter Ausbeutung von Notlagen ist in Einzelfällen schwer zu treffen.
Das Gericht hat nach dem Plädoyer Verhandlungstermine zur Urteilsberatung angekündigt; ein konkreter Verkündungstermin steht nach Angaben der Gerichts‑ und Pressestellen noch aus. Der Prozess um „Handwerker‑Engel“ bleibt ein Prüfstein dafür, wie weit strafrechtliche Verantwortlichkeit für vermittelte Leistungen reicht und welche Nachweisanforderungen Gerichte bei komplexen, bundesweit vernetzten Vermittlungsmodellen ansetzen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).