Aktuell

Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen Boris Palmer – Ehrenamt bei Staatsmodernisierung ruht

Die Staatsanwaltschaft Tübingen prüft nach einer Anzeige den Anfangsverdacht gegen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. Ministerpräsident Cem Özdemir ließ Palmers ehrenamtliche Beratungstätigkeit im Bereich Staatsmodernisierung bis auf Weiteres ruhen.

Kurzmeldung

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat am 4. November 2026 den Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) geprüft, nachdem eine Anzeige wegen eines mutmaßlichen sexuellen Übergriffs erstattet worden war. In einer Pressemitteilung teilte die Behörde mit, der Anfangsverdacht ergäbe sich aus dem Inhalt der öffentlich gemachten Darstellung; der Sachverhalt werde nun von Amts wegen geprüft. Zu den genauen Vorwürfen machte die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Angaben. Palmer wies die Vorwürfe zurück und erklärte, er werde mit der Justiz zusammenarbeiten und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen.

Die Entwicklung hat unmittelbare politische Folgen: Auf Wunsch von Ministerpräsident Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) lässt Boris Palmer seine seit Juli 2026 ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit als Rat für Staatsmodernisierung bis auf Weiteres ruhen. Das Staatsministerium betonte, die Arbeit an den Aufgaben der Staatsmodernisierung solle fortgesetzt werden, nun jedoch ohne aktive Beteiligung Palmers. Die Entscheidung zeigt, wie schnell personalpolitische Verknüpfungen in der Anfangsphase einer Regierung zu Belastungen werden können.

Hintergrund: Palmer war nach der Landtagswahl 2026 als unabhängiger Berater für Bürokratieabbau in das Staatsministerium berufen worden. Seine öffentliche Person ist in Baden-Württemberg seit Jahren umstritten; sein Einsatz für Verwaltungsvereinfachungen hatte intern und in der Öffentlichkeit unterschiedlichste Reaktionen hervorgerufen. Rechtlich ist offen, ob die staatsanwaltschaftliche Prüfung in ein förmliches Ermittlungsverfahren mündet. Bis zu einer abschließenden Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung; Palmers Amt als Oberbürgermeister von Tübingen bleibt hiervon unberührt.

Die Landesregierung steht nun vor der Aufgabe, Verantwortung und Aufsicht bei der Einbindung externer Beraterinnen und Berater transparent zu regeln. Medien und Behörden nannten das Datum der Anzeige und der staatsanwaltlichen Prüfung konkret: 4. November 2026. Weitere Erkenntnisse sind abhängig von den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk