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Staatsanwaltschaft Stendal prüft Baseballschläger als Tatwaffe im Fall Bausemer

Die Staatsanwaltschaft Stendal ordnet einen Baseballschläger als mögliches Tatwerkzeug ein; das Verfahren zur Aufhebung der Immunität von Arno Bausemer verzögert sich wegen eines Formfehlers.

Die Staatsanwaltschaft Stendal hat bestätigt, dass in den Ermittlungen gegen den AfD-Europaabgeordneten Arno Bausemer ein Baseballschläger als mögliches Tatwerkzeug geprüft wird. Hintergrund ist ein Vorfall Mitte August in Stendal, nach dem Polizei und Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt einen 14-Jährigen mit leichten Verletzungen registrierten. Die Behörde betonte, es handele sich um einen laufenden Vorgang; abschließende Feststellungen gebe es nicht.

Parallel verzögert sich der formale Antrag zur Aufhebung der Immunität des Abgeordneten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war ein erster Antrag fehlerhaft; der Korrekturweg führt über die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg und das Justizministerium Sachsen-Anhalt zum Europäisches Parlament. Erst nach einem Beschluss des Parlaments wären weitergehende strafprozessuale Maßnahmen möglich. Medienberichten zufolge ermittelt die Justiz wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, für die bei Verurteilung je nach Schwere eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren im Raum steht. Es handelt sich um Zuschreibungen, eine Schuld ist nicht festgestellt.

Bausemer weist die Darstellung zurück, es habe sich um einen Baseballschläger gehandelt. In einem öffentlich zugänglichen Video sprach er von einem Stock. Die Staatsanwaltschaft verweist hingegen darauf, dass ein Baseballschläger als Schlagwerkzeug grundsätzlich geeignet sei, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Welche Gegenstände im konkreten Fall gesichert wurden und welche Spurenlage vorliegt, ist Gegenstand forensischer Prüfungen und bislang nicht endgültig bewertet.

Unabhängig davon prüfen die Behörden einen weiteren Vorwurf aus dem Straßenverkehr. Nach einer Kontrolle soll bei Bausemer ein Blutalkoholwert festgestellt worden sein; in Berichten werden 1,0 beziehungsweise 1,25 Promille genannt. Der Vorgang wurde nach Angaben der Ermittler an die zuständige Ordnungsbehörde abgegeben. Ob daraus ein gesondertes Verfahren folgt, ist offen.

Die Ermittlungen stehen insgesamt am Anfang. Entscheidend für den Fortgang sind die Klärung der verletzungsursächlichen Umstände, die gutachterliche Einstufung des mutmaßlichen Tatwerkzeugs und der formale Ausgang des Immunitätsverfahrens. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Politische Bewertungen und mögliche Konsequenzen sind Sache der Parteien und Gremien; maßgeblich bleibt vorerst der weitere Verlauf der justiziellen Verfahren.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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