Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat am 23. September 2026 eine Bejagung von Wildschweinen auf dem Südwestkirchhof in Stahnsdorf genehmigt. Anlass sind nach Behörden- und Verwaltungsangaben mehrfach aufgeschnittene Zaunabschnitte sowie der Verdacht, dass Unbekannte Wildschweine durch ausgebrachte Lockmittel gezielt auf das Friedhofsgelände gelotst haben. Die Friedhofsverwaltung und die Gemeinde hatten zuvor auf wiederholte Sachbeschädigungen und Schäden an denkmalgeschützten Parkflächen und Grabstellen hingewiesen.
Friedhofsverwalter Olaf Ihlefeldt erklärte, reparierte Zaunstellen seien wiederholt vorsätzlich geöffnet worden; insgesamt seien zahlreiche Schnitte festgestellt worden. Zudem sei an Bäumen eine Substanz entdeckt worden, die Wild anziehen könne. Die Gemeinde rief die Bevölkerung auf, sachdienliche Hinweise an die Polizei zu melden. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung sowie im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Ausbringen von Lockmitteln.
Rechtsgrundlage der Maßnahme ist das Jagdrecht. Befriedete Bezirke wie Friedhöfe sind grundsätzlich jagdrechtliche Ausnahmen; eine Bejagung kann dort jedoch von der Unteren Jagdbehörde zugelassen werden, wenn erhebliche Gefahren oder Schäden abgewendet werden müssen. In Brandenburg stützen sich solche Entscheidungen auf das Bundesjagdgesetz und landesrechtliche Bestimmungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Die gestattete Bejagung soll nach Behördenangaben dem Schutz der Anlagen dienen und die Zahl der Schwarzwildkontakte auf dem Gelände verringern.
Die Entscheidung fällt in eine Lage, in der die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest weiterhin eine Rolle spielt. Eingriffe in den Schwarzwildbestand sind unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten mit Auflagen verbunden; Fänge und Bejagungen werden mit Blick auf Tierwohl, öffentliche Sicherheit und Seuchenschutz abgewogen. Nach Angaben der Beteiligten bleibt die Jagd ein letztes Mittel. Zuvor sollen Zäune instandgesetzt, betroffene Bereiche gesichert und eingehende Hinweise ausgewertet werden.
Für die Friedhofsleitung und Anwohnerinnen und Anwohner steht neben dem Schutz historischer Grünflächen die Vermeidung weiterer Störungen des Friedhofsbetriebs im Vordergrund. Wildschweine können durch ihr Wühlen Wege aufreißen, Grabumrandungen unterhöhlen und Bepflanzungen zerstören. Die Behörden bitten Beobachtungen mit Datum, Ort sowie, falls vorhanden, Bild- oder Videoaufnahmen zu dokumentieren und der Polizei zu melden. Die Entwicklung der Lage auf dem Südwestkirchhof wird den Angaben zufolge fortlaufend geprüft; über Umfang, Zeitraum und Modalitäten der Bejagung entscheidet die Untere Jagdbehörde in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und der Gemeinde Stahnsdorf.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).