Kurzmeldung
Stiftung Warentest rät Betroffenen und Angehörigen am 2. Oktober 2026, Anträge auf Pflegeleistungen oder auf Feststellung eines Pflegegrades zügig noch in diesem Jahr zu stellen. Anlass sind geplante Änderungen im Zuge eines Pflegeneuordnungsgesetzes, die ab 2027 höhere Hürden für die Einstufung insbesondere in die Pflegegrade 1 bis 3 vorsehen sollen.
Nach derzeitiger Informationslage gilt: Gehen Erstanträge oder Erhöhungsanträge bis Ende Dezember 2026 bei der zuständigen Pflegekasse ein, erfolgt die Begutachtung weiterhin nach den aktuell geltenden Kriterien. Ab 2027 soll die Einstufung strenger werden. Das Bundesministerium für Gesundheit verweist auf das bekannte Verfahren: Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt; diese beauftragt den Medizinischen Dienst oder eine andere unabhängige Begutachtung.
Konkret kann ein frühzeitiger Antrag den Zugang zu Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und dem Entlastungsbetrag sichern. Fachleute empfehlen, im Antrag vorhandene Hilfen im Alltag, Einschränkungen und Unterstützungsbedarfe nachvollziehbar zu dokumentieren und ärztliche Unterlagen beizufügen. Bei einer Ablehnung steht das reguläre Widerspruchsverfahren offen.
Die Empfehlung betrifft viele Haushalte, in denen Pflege zu Hause organisiert wird. Wer den Antrag noch 2026 stellt, kann von einer Einstufung nach bisherigen Bewertungsmaßstäben profitieren; Leistungen können unter Umständen rückwirkend gewährt werden. Pflegeverbände und Fachgesellschaften weisen zugleich darauf hin, dass Antragsfristen allein strukturelle Probleme nicht lösen. Sie fordern verlässlichere Finanzierung, mehr Personal und eine stärkere ambulante Versorgung, insbesondere für Demenzkranke und Menschen mit mehrfachen Einschränkungen.
Zur Abgrenzung: Die Einschätzung zur zügigen Antragstellung wird Stiftung Warentest und weiteren Verbraucherschützern zugeschrieben. Über die genauen Schwellenwerte und deren Inkrafttreten entscheiden die parlamentarischen Beratungen. Für individuelle Fragen empfehlen Experten eine persönliche Beratung, etwa über die eigene Pflegekasse oder einen wohnortnahen Pflegestützpunkt. Wichtig bleibt, Anträge schriftlich zu dokumentieren und Fristen zu beachten, da eine fristgerechte Einreichung für die Anwendung der aktuellen Rechtslage maßgeblich ist.
Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).