Mecklenburg-Vorpommern

Stolperschwelle am Bahnhof Anklam erinnert an deportierte Juden

In Anklam ist am 27. September 2026 vor dem Bahnhof eine Stolperschwelle verlegt worden. Sie erinnert an die von dort aus deportierten jüdischen Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt.

Vor dem Bahnhof Anklam ist am 27. September 2026 eine Stolperschwelle verlegt worden. Das Bodenelement erinnert an jüdische Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt, die während der nationalsozialistischen Verfolgung von hier aus deportiert wurden. Nach Angaben der Initiatoren dient der neue Erinnerungsort der öffentlichen Sichtbarkeit lokaler Geschichte und der kontinuierlichen Bildungsarbeit. Der Norddeutsche Rundfunk berichtete über die Einweihung am selben Tag.

Die Stolperschwelle markiert, anders als einzelne Stolpersteine, nicht ein individuelles Schicksal vor einer Wohnadresse, sondern verweist auf eine Opfergruppe und einen konkreten Tat- und Abfahrtsort. Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Anklam sowie lokale Initiativen ordneten die Maßnahme in bestehende Projekte der Gedenkarbeit ein. Nach ihren Angaben wird die pädagogische Begleitung fortgeführt; die Finanzierung umfasst Mittel aus dem Bundesprogramm Demokratie leben! und kommunalen Beiträgen.

Der historische Bezug ist in der Region Pommern klar: Bereits im Februar 1940 begannen Deportationen, von denen auch Menschen aus Anklam betroffen waren. Seit Jahren dokumentieren lokale Projekte einzelne Biografien, Transporte und Orte der Verfolgung. Mit der Platzierung am Bahnhof Anklam rückt das Gedenken bewusst einen zentralen Verkehrsknoten in den Blick, an dem viele Einwohnerinnen, Einwohner und Gäste täglich vorbeikommen.

Die Einweihung richtet sich ausdrücklich an unterschiedliche Zielgruppen: Pendelnde, Schulklassen und Besucherinnen und Besucher sollen den Ort als Ausgangspunkt für Information und Diskussion nutzen können. Fachleute und zivilgesellschaftliche Gruppen verweisen regelmäßig darauf, dass sichtbare Zeichen der Erinnerung dauerhaft gepflegt, kontextualisiert und mit Bildungsangeboten verbunden sein müssen, damit Namen und Ereignisse nicht abstrakt bleiben. Entsprechende Formate, etwa Stadtgänge, Unterrichtsmaterialien und Begleitveranstaltungen, sind nach Angaben der Beteiligten vorgesehen oder werden fortgeführt.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern verweist seit Längerem auf vergleichbare Erinnerungszeichen an Bahnhöfen in der Region und sieht darin einen Baustein einer breiteren, kommunal verankerten Gedenklandschaft. Konkrete Förderbescheide und Ratsbeschlüsse sind in den einschlägigen Mitteilungen der Landes- und Kommunalverwaltung dokumentiert. Über den genauen Zeitplan für künftige pädagogische Formate in Anklam soll nach der Inbetriebnahme der Stolperschwelle informiert werden. Damit verknüpft ist das Ziel, die lokale Geschichte der Verfolgung in Pommern dauerhaft im öffentlichen Raum präsent zu halten und zugleich verlässlich zu vermitteln.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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