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Strafbefehl gegen AfD-Kreisrat Christian Thomas wegen Körperverletzung erlassen

Das Amtsgericht Lindau hat am 16. September 2026 einen Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen den Westallgäuer AfD-Kreisrat Christian Thomas zugestellt; die Staatsanwaltschaft Kempten hatte den Erlass beantragt.

Das Amtsgericht Lindau hat am 16. September 2026 einen Strafbefehl wegen des Vorwurfs der Körperverletzung gegen den 41-jährigen AfD-Kreisrat Christian Thomas (Westallgäu) zugestellt. Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks und weiterer lokaler Medien hatte die Staatsanwaltschaft Kempten den Erlass des Strafbefehls beantragt; das Verfahren bezieht sich auf eine Auseinandersetzung in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2026 in Lindenberg (Landkreis Lindau). Der mutmaßliche geschädigte Mann wurde infolge der Tat stationär im Krankenhaus behandelt. Der Strafbefehl ist nach Mitteilung des Amtsgerichts zugestellt; dem Beschuldigten steht eine Woche Zeit zum Einspruch zu, weshalb die Entscheidung derzeit nicht rechtskräftig ist. Es gilt die Unschuldsvermutung. (Stand: 16. September 2026.)

Nach den rekonstruierten Ablaufdarstellungen, die von Polizei- und Staatsanwaltschaftsinformationen sowie der Strafanzeige des Verletzten stammen, soll die Auseinandersetzung in einer Lindenberger Kneipe mit einer politischen Meinungsverschiedenheit begonnen haben. Dem Anwalt des 61-jährigen Mannes zufolge verfolgte Thomas den Mann nach dessen Verlassen der Gaststätte, schlug ihn und traktierte ihn körperlich. Parallel dazu hatte Thomas in der fraglichen Nacht selbst per Notruf die Polizei gerufen und zunächst eine Körperverletzung zu seinem Nachteil angezeigt; die gegen den 61-Jährigen gerichteten Ermittlungen wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft dem BR bestätigte.

Thomas, der bei der Kommunalwahl im März 2026 als Landratskandidat der AfD antrat und in den Lindauer Kreistag sowie in den Stadtrat von Lindenberg gewählt wurde, arbeitete nach eigenen Angaben zuvor mehrere Jahre als Mitarbeiter eines AfD-Landtagsabgeordneten. Auf Anfragen der Redaktion äußerte er sich telefonisch nicht. Ein Sprecher der AfD-Fraktion erklärte, die Fraktion gebe grundsätzlich keine Auskunft zu Mitarbeitern von Abgeordneten.

Rechtlich bedeutet der zugestellte Strafbefehl, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit bleibt, innerhalb einer Woche Einspruch zu erheben; erfolgt kein Einspruch, wird der Strafbefehl rechtskräftig und entfaltet dieselbe Wirkung wie ein Urteil. Organisatorisch kann ein rechtskräftiger Strafbefehl Folgen für den Zugang zum Bayerischen Landtag haben: Die Hausordnung sieht vor, dass bei vorsätzlich begangenen Straftaten ein Sonderausweis entzogen werden kann. Die weiteren Erkenntnisse hängen nun davon ab, ob Thomas Einspruch einlegt und ob das Amtsgericht ein Hauptverfahren ansetzt.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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