Eine Bundestagsdebatte zur Einführung eines Immobilientransparenzregisters hat die Auseinandersetzung um Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände neu belebt. Parallel bekräftigten führende Unionspolitiker wie Friedrich Merz ihre Ablehnung von Enteignungen. In Berlin fordern Initiativen und Teile der Landespolitik weiterhin, das Ergebnis des Volksentscheids Deutsche Wohnen & Co enteignen von 2021 in ein Gesetz zu überführen.
Rechtlich bleibt der Rahmen klar, die Umsetzung jedoch offen. Artikel 15 Grundgesetz erlaubt die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Grundstoffen und Produktionsmitteln durch Gesetz gegen Entschädigung zum Zwecke der Vergesellschaftung. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass Eingriffe in Eigentumsrechte dem Gemeinwohl dienen und verhältnismäßig sein müssen; eine Entschädigung ist grundsätzlich zu leisten. Ein großflächiger Präzedenzfall zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen liegt in Deutschland bislang nicht vor.
Zentral ist die Bewertung möglicher Entschädigungen. Die Kommission Vergesellschaftung Berlin kam 2023 zu dem Ergebnis, dass ein Landesgesetz grundsätzlich möglich wäre, die konkrete Ausgestaltung aber von methodisch belastbaren Bewertungsmodellen, Marktlage und Haushaltswirkungen abhängt. Verbindliche Summen gibt es nicht. Juristisch wäre mit Normenkontrollen und Individualklagen zu rechnen; zeitliche Abläufe und Verfahrenswege hängen von künftigen Gesetzesentwürfen und gerichtlichen Prüfungen ab.
Politisch verläuft die Bruchlinie zwischen Landes- und Bundesebene sowie innerhalb der Lager. In Berlin plädieren Die Linke und Teile der Grünen für eine gesetzliche Umsetzung im Abgeordnetenhaus. SPD-Vertreter setzen stärker auf einen Mix aus Neubau, Ankauf und Regulierung. Unionsparteien im Bund lehnen Vergesellschaftungen ab und werben stattdessen für verlässliche Investitionsbedingungen. Eine rbb-Umfrage meldete zuletzt eine Mehrheit der Berliner Bevölkerung gegen eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne; die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen hält dem entgegen, dass nur strukturelle Eingriffe den Mietmarkt nachhaltig entlasten könnten.
Die nun im Bundestag diskutierte Transparenzreform zielt nicht auf Vergesellschaftung, könnte aber flankierend wirken: Ein Immobilientransparenzregister würde Eigentümerstrukturen offenlegen, was Bewertungen und Regulierung erleichtern kann. Ob ein Berliner Vergesellschaftungsgesetz kommt, ist dennoch unklar. Sicher ist nur: Ein entsprechendes Gesetz hätte erhebliche fiskalische Folgen, müsste strenge verfassungsrechtliche Maßstäbe erfüllen und würde umgehend gerichtlich überprüft werden. Aussagen über konkrete Entschädigungsvolumina oder einen Zeitplan sind derzeit nicht belastbar.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).