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Strengere Regeln gegen Greenwashing treten in Deutschland heute in Kraft

Deutschland setzt die Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz vor irreführender Umweltwerbung um: Ab heute gelten im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb deutlich schärfere Vorgaben für grüne Werbeaussagen und deren Nachweise.

Ab heute gelten in Deutschland schärfere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Mit dem Stichtag setzt die Bundesregierung die Empowering-Consumers-Richtlinie der Europäischen Union (EU) 2024/825 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb um. Ziel ist, irreführende „Green Claims“ zu unterbinden und Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässlichere Informationen zu bieten.

Kern der Reform sind präzisere Verbote für pauschale und unbelegte Umweltaussagen sowie höhere Anforderungen an Nachweise. Formulierungen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ sind nur noch zulässig, wenn die zugrunde liegenden Daten nachvollziehbar belegt werden. Gefordert werden belastbare Unterlagen, etwa Lebenszyklusanalysen, Prüfberichte oder verifizierte Messwerte. Unternehmen müssen ihre Dokumentation vorhalten und auf Nachfrage zugänglich machen.

Streit gibt es über den Umgang mit Altbeständen. Für Produkte, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, zeichnen sich verhältnismäßige Übergänge ab. Ein genereller Rückruf alter Verpackungen ist nicht vorgesehen, solange keine eindeutige Täuschung vorliegt. Industrie- und Handelskammern und Branchenverbände fordern jedoch klare Leitlinien zur Reichweite der Prüf- und Aufbewahrungspflichten sowie zur Dauer etwaiger Übergangsfristen. Die Wettbewerbszentrale signalisiert, dass sie die neuen Vorgaben zügig gerichtlich testen will.

Für Handel und Hersteller steigen der Prüf- und Umstellungsaufwand. Marketing und Recht müssen Claims systematisch bewerten, Belege dauerhaft archivieren und Verpackungs- und Produktionszyklen anpassen. Prüfstellen und externe Berater werden stärker gefragt sein. Verbraucherorganisationen begrüßen die Verschärfung, dringen aber auf konsequente Kontrolle durch die zuständigen Behörden und transparente Information über zulässige Kennzeichnungen und Siegel.

Europäischer Hintergrund: Die Richtlinie 2024/825 ändert die bestehenden EU-Verbraucherschutzvorschriften und verpflichtet die Mitgliedstaaten, irreführende Umweltaussagen und intransparente Nachhaltigkeitssiegel einzuschränken. Über darüber hinausgehende europaweite Verifizierungspflichten wird weiter beraten. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Wettbewerbsrecht; Detailfragen zu Aufsichtspraxis und Sanktionshöhe bleiben in der Anwendungspraxis zu klären.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll die Neuregelung Greenwashing erschweren und Vergleichbarkeit fördern. Unternehmen, die ihre Umweltaussagen sauber belegen, erhalten zugleich mehr Rechtssicherheit – wer pauschal oder ohne Nachweis wirbt, riskiert künftig schneller Abmahnungen und Sanktionen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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