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Stuttgart: Lebenslange Haft für Ex-Partner nach Mord im Schwesternwohnheim

Das Landgericht Stuttgart hat einen 32-Jährigen wegen Mordes an einer 31-jährigen Pflegehilfskraft verurteilt. Motiv war laut Gericht Eifersucht.

Das Landgericht Stuttgart hat am 3. November 2026 einen 32-jährigen Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Ex-Partner seine 31-jährige frühere Lebensgefährtin, eine Pflegehilfskraft, in einem Schwesternwohnheim des Klinikums Stuttgart aus Eifersucht getötet hat.

Nach Gerichtsangaben und der Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart ereignete sich die Tat im Januar 2026 in der Wohnung der Frau. Im Prozess schilderten Zeuginnen und Zeugen die frühere Beziehung, Sachverständige legten forensische Befunde vor. Das Gericht ordnete die Tat rechtlich als Mord ein. Einzelheiten zur rechtlichen Würdigung und zur Beweiswürdigung werden in der schriftlichen Urteilsbegründung näher ausgeführt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert und Eifersucht als zentrales Motiv benannt. Die Verteidigung hatte Zweifel an der Täterschaft und an der Interpretation einzelner Spuren geltend gemacht und auf eine mildere rechtliche Einordnung gedrungen. Mit dem Urteil folgte die Kammer im Ergebnis der Anklage.

Der Fall hatte bereits während der Hauptverhandlung über Stuttgart hinaus Aufmerksamkeit erregt. Im Mittelpunkt standen Fragen nach dem Tatablauf im Schwesternwohnheim, nach möglichen Konflikten im Vorfeld sowie nach der Rolle von Beziehungsgewalt. Persönliche Daten der Beteiligten wurden aus Gründen des Opferschutzes nur begrenzt öffentlich gemacht.

Mit der Entscheidung ist das Verfahren in erster Instanz abgeschlossen. Den Verfahrensbeteiligten stehen Rechtsmittel offen. Das Gericht kündigte an, die schriftlichen Urteilsgründe zeitnah zuzustellen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den Verurteilten die Unschuldsvermutung nicht mehr; sie entfällt mit einem erstinstanzlichen Schuldspruch jedoch nicht für ein mögliches Revisionsverfahren.

Der Fall reiht sich in eine Serie von Verfahren ein, in denen Gerichte Beziehungen als Konfliktlage und Eifersucht als Auslöser schwerer Gewalttaten herausgearbeitet haben. Rechtspolitische Schlüsse oder konkrete Änderungen von Sicherheitsstandards in Unterkünften lassen sich aus einem Einzelurteil nicht ableiten. Zuständig für Prävention und Schutzkonzepte in Beschäftigtenwohnheimen sind die jeweiligen Betreiber sowie die Aufsichtsbehörden; mögliche Folgemaßnahmen bedürfen eigener Prüfungen und Entscheidungen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen