Der Gründer der Stuttgarter Hilfsorganisation STELP, Serkan Eren, ist nach Angaben des Vereins am 22. September 2026 von einem iranischen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Die Nachricht geht aus einer Pressemitteilung und einem Update der Organisation hervor, die zugleich das Urteil als nicht gerechtfertigt bezeichneten. Eren war nach Angaben von STELP im Juni 2025 in den Iran gereist und wurde dort an der Ausreise gehindert; seither befand er sich in Haft. (Stand: 22. September 2026.)
STELP nennt in seiner Mitteilung keine näheren Details zu den konkreten Vorwürfen, verweist aber auf laufende rechtliche Schritte und diplomatische Bemühungen. Die Organisation erklärt, das Strafmaß stehe in keinem Verhältnis zu den Umständen des Falls und kündigt an, weiter mit türkischen und deutschen Stellen zusammenzuarbeiten; Eren ist nach öffentlich verfügbaren Angaben türkischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Stuttgart.
Politische Reaktionen aus Baden-Württemberg fielen deutlich aus: Ministerpräsident Cem Özdemir und weitere Landesvertreter zeigten sich bestürzt und sprachen von großer Sorge um Eren und seine Familie. Auch zivilgesellschaftliche Akteure und Unterstützergruppen riefen zu Solidarität auf und forderten eine rasche Prüfung durch deutsche Auslandsvertretungen.
Juristisch ist die Lage komplex: Iranische Gerichte urteilen nach nationalem Recht; Aussagen iranischer Behörden zu dem Verfahren lagen bis Redaktionsschluss nicht vor. Deutsche Diplomaten sind allgemein nur eingeschränkt befugt, konsularische Hilfe in Fällen auszuüben, in denen die Betroffenen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Das erschwert unmittelbare Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Bundesrepublik; STELP berichtete jedoch, in engem Austausch mit türkischen Behörden zu stehen und an einer Rückkehr zu arbeiten.
Für die Organisation STELP hat der Fall unmittelbare Folgen: Projekte werden intern neu organisiert, die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert; Spender und Partner zeigen sich laut Vereinsangaben solidarisch, zugleich wächst die Unsicherheit über die Einsatzfähigkeit der Gruppe in bestimmten Regionen.
Unabhängige, amtliche Bestätigungen des iranischen Gerichts liegen bislang nicht öffentlich vor; die Berichterstattung stützt sich primär auf die Erklärung von STELP sowie auf Berichte deutscher Medien, die die Mitteilung übernommen haben. Relevante rechtliche und diplomatische Fragen bleiben offen: Die genauen Anklagepunkte, mögliche Berufungsverfahren und die weiteren Schritte der deutschen und türkischen Vertretungen müssten von den zuständigen Stellen formell bestätigt werden, um weitere verlässliche Aussagen zum Ablauf und den Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu ermöglichen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).